G528

ap-antao

< 575 + Abl. 473 (w. weg[gehen von einem Ort um jmd.]-entgegen[zukommen
um ihn zu treffen]); Vb. (3)
Gräz.: jmdm. feindlich entgegenkommen bzw. entgegentreten um ihm zu
begegnen; vor einem Magistrat erscheinen.
LXX: etw. zustoßen. 1Mo 49,1; Jer 13,22;
I.)
begegnen

1) jmdm. (freundlich) entgegenkommen bzw. entgegengehen, zusammentreffen
mit...; 1Mo 33,8; 1Sam 25,20; Mk 14,13; Lk 14,31; 17,12; und Hss.