G5396

phluareo

< 5397 (w. geschwätzig sein); Vb. (1)
I.) gegen jmdn. schwatzen
1) Nonsens bzw. albernes Zeug von sich geben, unsinnig und unnütz reden,
schwafeln; daraus: gegen jmdn. unsinnige Anklagen oder Verleumdungen
vorbringen bzw. haltlose Anschuldigungen machen; jmdn. verleumden
bzw. ihn mit arglistigen und heimtückischen Worten fälschlicherweise
für etw. beschuldigen; jmdn. schwätzerisch anklagen. 3Jo 1,10;