G5495
cheir
< aus d. W. gher- (umfassen; ai.: nehmen, halten, bringen, fassen;
d. Griff); wurzelverwandt mit 5528 und 5534 ; Subst.fem. (178)
Gräz.: handschriftlich.
I.) d. Hand
1) als Körperteil; durch Hilfe oder Beistand von jmdm.; durch
jmdn.; Ps 91,12; Mt 12,10; Apg 17,25; 1Kor 4,12; Gal 3,19; uva.
2) übertr.: von d. Tätigkeit d. Hände: d. Hand Gottes symbolisch
als seine Macht, Gewalt und Aktivität sei es haltend, stützend,
regierend, strafend oder züchtigend; im feindlichen Sinn: in d.
Hand (d.h. Gewalt) von jmdm. geraten, überantwortet werden oder
fallen. 1Mo 16,9; 2Mo 18,10; Ps 19,2; Mt 17,22; Joh 3,35; 10,29; ua.
3) bildl.: von d. eigenhändigen Unterschrift am Briefschluß.
1Kor 16,21; Gal 6,11; Kol 4,18; 2Thes 3,17; Phim 1,19;
Wortfamilie:
5497 cheir-agogos
< 5495 reduplizierte Form von 71; Subst.mask. (1)
I.) d. an d. Hand Führende
1) jmd. d. jmdn. (blinden) an d. Hand führt bzw. leitet
5496 cheiragogeo
< 5497; Vb. (2)
I.) an d. Hand führen
1) jmd. (blinden) bei d. Hand nehmen und führen bzw. (ge)leiten
5498 cheiro-graphon
< 5495 + 1125, (w. d. Hand-geschriebene); Subst.neut. (1)
I.) d. Schuldhandschrift
1) etw. d. jmd. mit eigener Hand geschrieben hat; als jur. t.t.:
besonders eine handschriftliche Erklärung in welcher jmd.
bestätigt, daß Geld entweder bei ihm deponiert oder von ihm
an jmd. anderen verborgt wurde und zu einer festgesetzten Zeit
zurückgegeben werden muß; übertr.: d. Schuldschein d. gegen uns
gerichtet ist weil wir Gottes Gebote übertreten haben und deßwegen
in seiner Schuld stehen.
5499 cheiro-poietos
< 5495 + Abl. 4160, (w. mit d. Hand-etw. für sich selbst gemacht); Adj. (6)
I.) von Menschenhand gemacht
1) durch d. handwerkliche Geschicklichkeit eines Menschen (etw.
für sich selbst ?) angefertigt oder errichtet (im Ggs. zu d.
was Gottes Hände machten): von Tempeln, Götzenbildern sowie
von d. Beschneidung des Fleisches.
886 a-cheiropoietos
< 1 (priv.) + 5499; Adj. (3)
I.) nicht von Menschenhand gemacht
1) etw. nicht durch d. handwerkliche Geschicklichkeit eines
Menschen sondern von Gottes Händen (für sich selbst ?)
angefertigt, errichtet und vollzogen: vom geistlichen Tempel;
von d. Herzensbeschneidung und d. neuen Herrlichkeitsleib.
5500 cheiro-toneo
< Abl. 5495 + Abl. , (w. d. Hand-ausstrecken); Vb. (2)
I.) wählen
1) durch Handaufhebung seine Stimme abgeben um jmd. für bestimmte
Aufgaben oder Ämter auszuwählen bzw. zu bestimmen.
2) jmd. zu etw. auswählen, bestellen, einsetzen oder bestimmen:
d. Ältesten in d. Gemeinden wurden jedoch nicht durch eine
Stimmabgabe d. Gemeinde gewählt sondern von Paulus und Barnabas
(oder durch einen ihrer Mitarbeiter mit einem örtlich begrenzten
Auftrag) ausgewählt und wahrscheinlich durch Händeauflegung
eingesetzt bzw. angestellt!
4401 pro-cheirotoneo
< 4253 + 5500; Vb. (1)
I.) subst. Ptz.: d. zuvor Gewählten
1) jmd. im vorhinein (zu einer bestimmten Aufgabe) bestimmen oder
(aus)wählen
849 auto-cheir
< 846 + 5495, (w. selbst-Hand [anlegend]); Adj. (1)
I.) eigenhändig
1) etw. mit seinen eigenen Händen vollbringen bzw. tun
2021 epi-cheireo
< 1909 + 5495, (w. an-d. Hand sein); Vb. (3)
I.) an jmd. Hand anlegen
1) jmd. angreifen, anfallen oder überfallen; einschreiten; etw.
in d. Hand nehmen, sich an etw. "heranmachen", etw. unternehmen
oder versuchen, sich an etw. versuchen
1315 dia-cheirizomai
< 1223 + Abl. 5495, (w. völlig-unter d. Händen haben); Vb.Med. (2)
I.) an jmd. Hand anlegen um ihn umzubringen
1) gewalttätig Hand an jmd. legen (um ihn schließlich zu töten),
sich jmds. entledigen, jmd. ermorden
4400 pro-cheirizomai
< Adj. 4253 + Abl. 5495, (w. zur Hand seiend); Vb.Dep.Med. (3)
I.) jmd. vorher bestimmen
1) jmd. durch festen Entschluß für sich (im vorhinein) zu etw.
erwählen, bestimmen, einsetzen bzw. bereitstellen.