G550
ap-eipon
< 575 + reflexiv von 2036 ; Vb. (1)
Gräz.: etw. heraussagen, erklären; etw. versagen; verboten.
I.) Med.: sich von etw. lossagen
1) etw. verleugnen, abschlagen oder von sich stoßen; sich etw. versagen
bzw. verbieten, auf etw. verzichten. 1K÷ 11,2; Hi 6,14; 2Kor 4,2;