G558

ap-eleutheros

< 575 + 1658 , (w. weg [vom alten Herrn und wieder]-ein Freier);
Subst.mask. (1)
Gräz.: ein Sklave d. freigelassen wurde (im Gegensatz zu einem von
Geburt an freien Bürger). = Freigelassener
d. Kaisers (8,56).
I.) d. Freigelassene
1) Es kommt nur in 1Kor 7,22; vor, wo der Vorgang der Freilassung
eines Sklaven durch seinen Herrn oder durch jmd. anderen auf den
Christen übertragen wird. Der Christ ist ein Freigelassener des
Herrn, weil dieser ihn von den finsteren Mächten losgekauft hat.