G584

apo-deiknumi

< 575 + 1166 , (w. [von sich selbst] weg-zeigen, d.h. vor-zeigen); Vb. (4)
I.)
beweisen

1) etw. aufzeigen; etw. erweisen, ausweisen, durch Argumente beweisen.
Apg 2,22; Apg 25,7; 2Thes 2,4;
2) jmd. zu etw. erklären oder machen - d.h. (auf)zeigen und beweisen
welcher Art er ist; etw. demonstrieren. Dan 2,48; 1Kor 4,9;