G659

apo-tithemi

< 575 + 5087 ; Vb.Med. (9)
Gräz.: seine Zuschauerrolle im Theater aufgeben um aktiver Kämpfer
zu werden; einen Leichnam beisetzen (2,202f.); etw. weglegen und auf
diese Weise sicher aufbewahren.
I.) ablegen
1) eigtl.: (Kleider) ausziehen; übertr.: etw. Negatives wegtun wie
man ein schmutziges Gewand ablegt d.h. damit aufhören.
Apg 7,58; Röm 13,12; Eph 4,22.25; Kol 3,8; Hebr 12,1; Jak 1,21;
1Petr 2,1;
2) jmdn. ins Gefängnis werfen bzw. setzen, jmdn. im Gefängnis
absetzen. 3Mo 24,12; 4Mo 15,34; 2Chr 18,26; Mt 14,3;