G720

arneomai

< ?; viell. von 1 (priv.) + Med. von 4483 ; Vb.Dep.Pass. (31)
Gräz.: (zu etw.) nein sagen.
I.) sich weigern
1) etw. (für sich) ablehnen, verweigern oder abschlagen. Hebr 11,24;
II.)
leugnen

1) etw. abstreiten oder verneinen; etw. vehement in Abrede stellen.
1Mo 18,15; Lk 8,45; Joh 1,20; Apg 4,16; 1Jo 2,22;
2) jmdn. oder etw. verleugnen, sich nicht (mehr) zu jmdm. oder zu etw.
bekennen; sich lossagen; etw. Angebotenes ablehnen, nicht akzeptieren
oder annehmen bzw. es zurückweisen. Mt 10,33; 2Tim 2,12; 1Jo 2,22; ua.
3) sich selbst verleugnen d.h. seinen eigenen Prinzipien untreu werden;
in selbstloser Weise handeln. Lk 9,23; 2Tim 2,13; Tit 2,12;

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