G728

arrabon

< hebr. 06162; Subst.mask. (3)
Modernes Griechisch: d. Verlobte; d. Verlobungsring (8,79).
I.) d. Angeld
1) als geschäftlich-juristischer t.t.: d. Handgeld oder Unterpfand
als Anzahlung und Sicherstellung für einen Gesamtbetrag der erst
später ausbezahlt wird. Mit dieser Anzahlung verpflichtet sich
d. Betreffende zugleich vertraglich d. Rest zu einem bestimmten
Zeitpunkt noch zu bezahlen! 1Mo 38,17-20; 2Kor 1,22; 5,5; Eph 1,14;