G752

archi-sunagogos

< 746 und 4864 ; Subst.mask. (9)
Gräz.: auch als bloßer Ehrentitel (ohne Amtsgeschäfte) in heidnischen
Kulten verliehen (8,32 und 2,226).
I.) d. Synagogenleiter
1) Vorsteher d. Synagogengemeinde. Ein Beamter, der d. Leitung der
Angelegenheiten, soweit sie die Synagoge betrafen, in Händen hatte
und der für die äußere Ordnung bei d. Gottesdiensten sorgte (aber
nicht unbedingt selbst predigen mußte, dies konnte jeder tun der
dazu befähigt war). Jede Synagoge wurde von einem Kollegium von
mehreren Ältesten geleitet wobei gewöhnlich einer von ihnen (nach
Mr 5:22 und Ac 13:15 gab es aber in manchen Synagogen offensichtlich
auch mehrere) als Synagogenvorsteher die Hauptverantwortung hatte
(besonders in der Überwachung der Synagogengottesdienste).
Mk 5,22.35.36.38; Lk 8,49; 13,14; Apg 13,15; 18,8.17;