G949

bebaios

< (begangen, und daher als fest befunden; daher:
bestätigt; (w. das worauf man gehen kann) Pf. von
(schreiten, gehen, besteigen); Urspr. von 939 ; Adj. (9)
Gräz.: feststehend, begehbar; übertr.: fest (glauben), standhaft.
I.) zuverlässig
1) fest, stabil, sicher, stark, verlässlich, beständig, gewiß.
Hebr 6,19;
2) als jurist. t.t.: von gesetzlich garantierten Sicherheiten.
R÷m 4,16; 2Kor 1,7; Hebr 2,2; 3,6.14; 9,17; 2Petr 1,10.19;