G971

biazo

< 970 ; Vb.Dep. (2)
Gräz.: durch Gewalt etw. hemmen oder hindern; von etw. oder jmdm.
bedrängt oder überwältigt werden; sich eifrig um etw. bemühen; sich
mit Macht Bahn brechen (2,281).
LXX: jmdm. Gewalt antun; oder: eine Frau vergewaltigen. Esr 7,8;
I.) Med. intr.: mit Gewalt (hineindrängen)
1) Gewalt gebrauchen, ausüben bzw. anwenden (um etw. zu erreichen);
entweder im guten Sinn von d. Jüngern oder im negativen Sinn von
d. Feinden d. Königreiches (1,81). Lk 16,16; Mt 11,12; ?
II.) Pass.: Gewalt (erleiden)
1) oder Med.tr.: sich etw. mit Gewalt erzwingen (z.B. d. Eintritt); so viell.
(vgl. 8,109f.) in: Mt 11,12;