S0147
Synonyme
Das römische System der Steuererhebung in den Provinzen unterschied
drei Stufen von Beamten. Der höchste Beamte war der "publicanus",
der eine bestimmte Summe Geldes als Steuer für eine ganze Provinz
bei der Regierung in Rom abliefern mußte. Er versuchte soviel wie
möglich an Steuern aus seiner Provinz herauszupressen. Dieser Beamte
hatte seinen Amtsitz in Rom. Darunter kamen die "submagistri" (754),
welche ein bestimmtes Gebiet in einer Provinz verwalteten, und auch
in dieser Provinz lebten. Auch sie versuchten soviel wie möglich an
Steuern aus ihrem Gebiet herauszupressen. Unter diesen standen dann
an letzter Stelle die "portitores" (5057). Sie waren fast immer
Einheimische, also Juden, und die eigentlichen Steuereinheber. Wegen
ihrer Methoden bei der Geldeintreibung und ihrer Verunreinigung im
Umgang mit Heiden waren sie bei ihren jüdischen Landsleuten besonders
verhaßt und gemieden. Sie saßen im Zollhaus bei den Stadttoren, um
den Zoll von den Händlern einzuheben. Natürlich versuchten auch sie
einen möglichst großen persönlichen Gewinn für sich zu machen.
5057 : d. Zöllner; dieses Wort entspricht den "portitores"
also den eigentlichen Zolleinhebern.
754 : d. Oberzöllner; er wird ein Zöllner höheren Grades
sein und wohl mit dem "submagistri" gleichzusetzen sein.