3.Mo 25

1 ER redete zu Mosche auf dem Berge Ssinai,1 sprechend:
2 Rede zu den Söhnen Jissraels, sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, feiere das Land eine Feier IHM.
3 Sechs Jahre besäe dein Feld, sechs Jahre schneitle deinen Weinberg und hole seinen Ertrag ein,
4 aber im siebenten Jahr sei Feier, Feiern dem Land, Feier IHM, dein Feld besäe nicht, deinen Weinberg schneitle nicht,
5 den Wildwuchs deiner Ernte ernte nicht, die Trauben deiner Weinreben herbste nicht, ein Jahr des Feierns seis dem Land.
6 Und die Feier des Landes sei euch zum Essen: dir und deinem Knecht und deiner Magd und deinem Löhner und deinem Beisassen, die bei dir gasten,
7 und deinem Vieh und dem Getier, das in deinem Land ist, sei all sein Ertrag, zu essen.
8 Zähle dir sieben Feierjahre, sieben Jahre siebenmal: so sind dir die Tage der sieben Feierjahrkreise neun und vierzig Jahre.
9 Dann laß Geschmetters Posaune ergehn, in der siebenten Mondneuung, am Zehnten auf die Neuung, am Tag der Bedeckungen laßt Posaune ergehn durch all euer Land
10 und heiligt das Jahr, das Fünfzigerjahr, ausrufet Freilauf im Land all seinen Insassen: Heimholer sei es euch, da kehrt ihr zurück jedermann zu seiner Hufe, jedermann zu seiner Sippe sollt zurück ihr kehren.
11 Heimholer sei es, das Jahr, das Fünfzigerjahr, für euch, nicht sollt ihr säen, nicht einernten seine Wildwüchse, nicht einherbsten seine Verweihten,
12 denn Heimholer ists, Verheiligung sei es euch, vom Feld weg sollt seinen Ertrag ihr essen.
13 In diesem Heimholerjahr kehrt ihr zurück, jeder zu seiner Hufe.
14 Wenn ihr ein Verkaufsgut deinem Volksgesellen verkauft oder beim Erwerben aus der Hand deines Gesellen placket nimmer ein Mann seinen Bruder;
15 nach der Zahl der Jahre seit dem Heimholer sollst du von deinem Gesellen erwerben, nach der Zahl der Ertragsjahre soll er dir verkaufen, entsprechend der Vielheit der Jahre vervielfache seinen Erwerbspreis,
16 entsprechend der Geringheit der Jahre verringre seinen Erwerbspreis, denn eine Anzahl von Erträgen verkauft er dir.
17 Nicht sollt ihr placken, ein Mann seinen Gesellen: fürchte dich vor deinem Gott, denn ICH bin euer Gott.
18 Tut meine Satzungen und meine Rechtsgeheiße wahrt, tut sie, über das Land hin werdet ihr siedeln in Sicherheit,
19 geben wird das Land seine Frucht, essen werdet ihr zur Sättigung, in Sicherheit werdet ihr über es hin siedeln.
20 Wenn ihr aber sprecht: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? wir dürfen ja nicht säen und unsern Ertrag nicht einholen! -
21 will ich euch meinen Segen entbieten im sechsten Jahr, daß es den Ertrag für die drei Jahre bereite:
22 derweil ihr im achten Jahre sät, werdet ihr Altes essen vom Ertrag, bis zum neunten Jahr, bis sein Ertrag sich einträgt, werdet ihr Altes essen.
23 Nicht werde das Land in die Dauer verkauft, denn mein ist das Land, denn Gäste und Beisassen seid ihr bei mir.
24 In allem Land eurer Hufe gebet Einlösung für das Land.
25 Wenn dein Bruder herabsinkt und verkauft von seiner Hufe, komme sein Löser, der ihm der nächste ist, und löse den Verkauf seines Bruders.
26 Wenn jemand keinen Löser hat, aber seine eigne Hand reicht zu, und er findet genug zu seiner Einlösung,
27 berechne er die Jahre seines Verkaufs, rückstatte er das Überschüssige dem Mann, dem ers verkaufte, rückkehre er zu seiner Hufe.
28 Findet aber seine Hand nicht genug zur Rückstattung, bleibe sein Verkauf in der Hand seines Erwerbers bis zum Heimholerjahr, im Heimholer geht es aus, rückkehrt er zu seiner Hufe.
29 Wenn jemand einen Haussitz in einer Mauerstadt verkauft, sei ihm Einlösungsrecht, bis das Jahr seines Verkaufes ganz um ist, auf den Tag sei ihm Einlösungsrecht.
30 Einlöst ers nicht, bis ein ganzes Jahr sich ihm erfüllt hat, verfällt das Haus, das in der Stadt mit einer Mauer ist, in die Dauer seinem Erwerber für seine Geschlechter, nicht gehts im Heimholer aus.
31 Aber die Häuser der Gehöfte, die keine Mauer ringsum haben, zum Feld des Landes wird es gerechnet, Einlösung sei ihm, im Heimholer geht es aus.
32 Und die Städte der Lewiten, die Häuser der Städte ihrer Hufe, Weltzeit-Einlösungsrecht sei den Lewiten.
33 Wer von den Lewiten es einlöst, auch da soll das Verkaufshaus, dessen Stadthufenstück also, im Heimholer ausgehn, denn die Häuser der Städte der Lewiten, das ist ihre Hufe inmitten der Söhne Jissraels.
34 Aber die Weidetriebsflur ihrer Städte werde nicht verkauft, denn Weltzeit-Hufe ist sie ihnen.
35 Wenn dein Bruder herabsinkt, und seine Hand wankt neben dir, fest halte ihn, Gast und Beisaß, so lebe er neben dir!
36 Du darfst von ihm nimmer Zins und Mehrung nehmen, fürchte dich vor deinem Gott, leben soll dein Bruder neben dir.
37 Dein Geld gib ihm nicht um Zins, um Mehrung gib nicht deine Speise:
38 ICH bin euer Gott, der ich euch führte aus dem Land Ägypten, euch zu geben das Land Kanaan, euch Gott zu sein.
39 Wenn dein Bruder herabsinkt neben dir und sich dir verkauft, nicht sollst du dich seiner zu Dienstknechts Dienste bedienen,
40 wie Löhner, wie Beisaß sei er neben dir. Bis zum Heimholerjahr diene er neben dir,
41 dann gehe er aus von neben dir, er und seine Kinder neben ihm, und kehre zu seiner Sippe, zur Hufe seiner Väter soll er kehren.
42 Denn meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten führte, sie sollen nicht verkauft werden in Knechtsverkauf.
43 Schalte über ihn nicht mit Verfronung, fürchte dich vor deinem Gott!
44 Dein Knecht aber und deine Magd, die dein werden sollen, aus den Stämmen, die rings um euch sind, aus ihnen mögt ihr Knecht und Magd erwerben,
45 auch aus den Kindern der Beisassen, die neben euch gasten, aus ihnen mögt ihr erwerben, und aus ihrer Sippschaft, die neben euch ist, die sie in eurem Lande zeugten, und die seien euch in Hufenhörigkeit,
46 ihr mögt sie euch zueignen, euren Kindern nach euch zu erben als Hufenzugehör, in die Zeit mögt ihr euch ihrer bedienen, aber über eure Brüder, die Kinder Jissraels, ein Mann über seinen Bruder, nicht schalte über ihn mit Verfronung!
47 Wenn die Hand eines Gasts oder Beisassen weitreicht neben dir, und dein Bruder herabsinkt neben ihm und verkauft sich dem Gastbeisassen neben dir oder dem Wurzelschoß einer Gastsippe:
48 nachdem er sich verkauft hat, gibt es Einlösung für ihn, einer von seinen Brüdern soll ihn lösen
49 oder sein Oheim oder seines Oheims Sohn soll ihn lösen oder von seines Fleisches Leib, von seiner Sippschaft soll ihn einer lösen, oder wenn seine Hand zureicht, soll er sich lösen.
50 Er rechne mit seinem Erwerber vom Jahr, da er sich verkauft hat, bis zum Heimholerjahr, und das Geld seines Verkaufs sei nach der Zahl der Jahre, wie die Tage eines Löhners sei er neben ihm gewesen:
51 sind noch viel der Jahre, ihnen entsprechend erstatte er seine Lösung von seinem Erwerbsgeld,
52 und restet noch wenig der Jahre bis zum Heimholerjahr, berechne ers ihm, entsprechend seinen Jahren soll er seine Lösung erstatten..
53 Wie ein Löhner auf Jahr-zu-Jahr sei er neben ihm, er soll nicht vor deinen Augen über ihn mit Verfronung schalten.
54 Und wird er nicht auf diese Weisen gelöst, gehe er im Heimholerjahr aus, er und seine Kinder neben ihm.
55 Denn mir Dienstknechte sind die Kinder Jissraels, meine Dienstknechte sind sie, die ich aus dem Land Ägypten führte, ICH euer Gott.
1 Beginn eines Wochenabschnitts der Tora (Abschnitte der sabbatlichen Lesung).