1 ER redete zu Mosche, sprechend:
2 Rede zu den Söhnen Jissraels, sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde besondert nach dem Richtwert von Wesen IHM,
3 sei der Richtwert des Männlichen, vom Zwanzigjährigen bis zum Sechzigjährigen, der Richtwert sei fünfzig Gewicht Silbers nach dem Heiligtumsgewicht.
4 Ists ein Weibliches, sei der Richtwert dreißig Gewicht.
5 Ists von einem Fünfjährigen bis zu einem Zwanzigjährigen, sei der Richtwert des Männlichen zwanzig Gewicht und beim Weiblichen zehn Gewicht.
6 Ists von einem Monatalten bis zu einem Fünfjährigen, sei der Richtwert eines Männlichen fünf Gewicht Silbers und beim Weiblichen der Richtwert drei Gewicht Silbers.
7 Ists von einem Sechzigjährigen und darüber, ists ein Männliches, sei der Richtwert fünfzehn Gewicht und beim Weiblichen zehn Gewicht.
8 Ist er aber zu sehr herabgesunken vom Richtwert, stelle man ihn vor den Priester und der Priester bewerte ihn, entsprechend dem, was die Hand des Gelobenden erreicht, bewerte ihn der Priester.
9 Ists aber Vieh, von dem man IHM eine Nahung darnahen kann, alles, was er davon IHM gibt, wird Darheiligung,
10 er solls nicht auswechseln und es nicht vertauschen, Schlechtes für Gutes, noch Gutes für Schlechtes; hat er doch vertauscht, in Austausch Vieh um Vieh, ward es und wird sein Eintausch Darheiligung.
11 Ists aber irgend makliges Vieh, von dem man IHM nicht eine Nahung darnahen kann, stelle er das Vieh vor den Priester,
12 der Priester bewerte es, zwischen Gut und Schlecht, wie die Bewertung des Priesters, so solls bleiben.
13 Löst ers aber in Lösung ein, lege er ein Fünftel davon auf den Wert.
14 Wenn jemand sein Haus darheiligt als Darheiligung IHM, bewerte es der Priester, zwischen Gut und Schlecht, wie der Priester es bewertet, so solls zu stehen kommen.
15 Löst aber der Darheiligende sein Haus ein, lege er ein Fünftel des Silbers des Werts drauf, und es bleibt sein.
16 Heiligt jemand vom Feld seiner Hufe IHM dar, sei der Richtwert seiner Aussaat entsprechend, die Aussaat eines Malters Gerste zu fünfzig Gewicht Silbers.
17 Heiligt er vom Heimholerjahr ab sein Feld dar, nach dem Richtwert soll es zu stehen kommen,
18 heiligt er aber sein Feld nach dem Heimholer dar, berechne ihm der Priester den Silberpreis, entsprechend den Jahren, die noch bis zum Heimholerjahr übrig sind, so wird vom Richtwert abgezogen.
19 Löst, der es darheiligte, das Feld in Lösung ein, lege er ein Fünftel des Silbers des Werts drauf, und es bleibt sein.
20 Löste er aber das Feld nicht ein, und hat man das Feld einem andern verkauft, kann es nicht mehr eingelöst werden,
21 dann ist das Feld bei seinem Ausgehn im Heimholer eine Darheiligung IHM wie ein Bannfeld, des Priesters wird sein Hufenrecht.
22 Heiligt einer IHM das Feld seines Erwerbs dar, das nicht vom Feld seiner Hufe ist,
23 berechne ihm der Priester den Bruchteil des Richtwerts bis zum Heimholerjahr, er gebe den Wert an demselben Tag als Darheiligung IHM..
24 Im Heimholerjahr kehrt das Feld zurück an den, von dem er es erwarb, an den, dessen das Hufenrecht des Landstücks ist.
25 Alle Bewertung sei nach dem Heiligtumsgewicht, zwanzig Korn sei das Gewicht.
26 Jedoch ein Erstling, der IHM erstgeboren wird unterm Vieh, den kann niemand darheiligen, ob Ochs ob Schaf, SEIN ists.
27 Ists aber vom makligen Vieh, abgelte ers nach dem Richtwert und lege dessen Fünftel drauf, und wird es nicht eingelöst, werde es nach dem Richtwert verkauft.
28 Jedoch alles Banngut das jemand IHM bannt, von allem was sein ist, von Mensch und Vieh und vom Feld seiner Hufe, soll nicht verkauft und nicht eingelöst werden, alles Banngut, Abheiligung vor Darheiligungen ist es IHM.
29 Was von Menschen als gebannt dem Rechtsbann verfällt, kann nicht abgegolten werden, sterben muß es, sterben.
30 Aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes, von der Baumfrucht, IHM gehört er, Darheiligung IHM.
31 Löst aber jemand von seinem Zehnten in Lösung ein, lege er dessen Fünftel drauf.
32 Aller Zehnte von Rind und Kleinvieh, allem was, unter dem Stabe hindurchzieht, das je zehnte sei Darheiligung IHM.
33 Man unterscheide nicht zwischen Gut und Schlecht, man vertausche es nicht, tauschte mans doch, im Umtausch, ward es und wird sein Eintausch Darheiligung IHM, es kann nicht eingelöst werden.
34 Dieses sind die Gebote, die ER Mosche gebot an die Söhne Jissraels auf dem Berge Ssinai.