3.Mo 5

1 Wenn ein Wesen sündigt, indem es das Anstimmen des Droheids hört, er war aber Zeuge, ob ers sah, ob ers wußte, meldet ers dann nicht und trug sich Verfehlung ein;
2 oder ein Wesen, das irgendein makliges Ding berührt oder das Aas eines makligen Wilds oder das Aas eines makligen Viehs oder das Aas eines makligen Kriechtiers, und es ist ihm verborgen, er aber ist maklig und schuldig geworden;
3 oder wenn er an den Makel eines Menschen rührt, mit was allem für Makel man sich bemakelt, und es ist ihm verborgen, und dann wird ihm bewußt, daß er schuldig wurde;
4 oder wenn ein Wesen schwört, im Lippenplappern, auf Übel- oder Wohlergehn, was alles der Mensch plappre mit Schwur, und es war ihm verborgen, und dann wird ihm bewußt, daß er schuldig wurde an einem von diesen:
5 solls geschehn, wenn er sich verschuldet an einem von diesen, bekenne er sich zu dem, wodurch er gesündigt hat,
6 er bringe seine Abschuldung IHM ob seiner Versündigung, die er gesündigt hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziegengeis, zu Entsündung, es bedecke über ihm der Priester vor seiner Versündigung.
7 Langt aber seine Hand nicht hin zu einem Lamm, bringe er als seine Abschuldung für das, was er gesündigt hat, zwei Turteln oder zwei Taubenjunge, IHM, eins zu Entsündung und eins zu Darhöhung,
8 er bringe sie zum Priester. Der nahe als erstes dar, das zur Entsündung ist, er knicke ihm den Kopf ab dicht vom Genick weg, losscheide er nicht,
9 er spritze vom Blut der Entsündung an die Wand der Schlachtstatt, und was restet vom Blut werde ausgedrückt an den Grund der Statt, Entsündung ists;
10 das zweite bereite er als Darhöhung nach der Richtigkeit. Es bedecke über ihm der Priester vor seiner Versündigung, die er gesündigt hat, ihm wird verziehn.
11 Reicht aber seine Hand nicht zu zwei Turteln oder zu zwei Taubenjungen, bringe er als seine Nahung für das, was er gesündigt hat, das Zehntel des Scheffels Kernmehls zu Entsündung; nicht tue er darauf Öl, nicht gebe er darauf Weihrauch, denn Entsündung ists;
12 er bringe es zum Priester, der Priester greife sich davon seinen Griff voll als dessen Gedenkteil, er lasse es emporrauchen auf der Statt über SEINEN Feuerspenden, Entsündung ists;
13 es bedecke über ihm der Priester, über seiner Versündigung, die er gesündigt hat an einem von jenen, und ihm wird verziehn; es ist aber des Priesters wie die Hinleite.
14 ER redete zu Mosche, sprechend:
15 Wenn ein Wesen Trug trügt, daß es aus Irrung sündigt an SEINEN Darheiligungen, bringe er seine Abschuldung IHM, einen heilen Widder von den Schafen im Richtwert, Silbergewicht nach dem Heiligtumsgewicht, zu Abschuldung,
16 das von der Darheiligung, woran er sich versündigt hat, bezahle er und sein Fünftel lege er drauf und gebe es dem Priester; es bedecke über ihm der Priester durch den Widder der Abschuldung, ihm wird verziehn.
17 Ein Wesen, wenn es sündigt, daß es tat eins von all dem, was nach SEINEN Geboten nicht getan werde, und er wußte nicht und ward schuldig und trägt an seiner Verfehlung,
18 bringe er einen heilen Widder von den Schafen im Richtwert zu Abschuldung dem Priester; es bedecke über ihm der Priester, über seiner Irrung, die er geirrt hat und die er nicht wußte, ihm wird verziehn;
19 Abschuldung ists, er schuldet, abschuldet IHM.
20 ER redete zu Mosche, sprechend:
21 Wenn ein Wesen sündigt und Trug trügt an IHM, indem er seinem Volksgesellen verhehlt ein Verwahrnis oder eine Handeinlage oder einen Raub, oder er preßt seinem Gesellen etwas ab,
22 oder er fand einen Verlust und verhehlt ihn, und schwört über einer Lüge, über eins von all dem, was der Mensch tun mag, sich damit zu versündigen,
23 solls sein, wenn er sündigte und schuldig ward: er erstatte den Raub, den er geraubt, oder die Erpressung, die er erpreßt hat, oder das Verwahrnis, das bei ihm verwahrt wurde, oder den Verlust, den er fand,
24 oder worüber von allem er zum Lug geschworen habe, er bezahle es in seinem Hauptbetrag und sein Fünftel lege er drauf, dem, wessen es ist, gebe er es am Tag seiner Abschuldung.
25 Seine Abschuldung aber bringe er IHM, einen heilen Widder von den Schafen im Richtwert als Abschuldung, zum Priester,
26 es bedecke über ihm der Priester vor SEINEM Antlitz, ihm wird verziehn, was, eins von allem, er tat sich dran zu verschulden.