1 Er ließ mich zurückkehren des Wegs nach dem äußern Tor des Heiligtums, das nach Osten gewandt ist, und das war verschlossen.
2 ER aber sprach zu mir: Dieses Tor bleibe verschlossen, es werde nicht geöffnet, niemand soll darein kommen, denn: ER, der Gott Jissraels, ist darein gekommen, nun solls verschlossen sein.
3 Doch der Fürst, - Fürst ist der, er mag drin sitzen, Speise zu essen vor IHM, auf dem Weg durch den Flursaal des Tors komme er hinein, auf ebendem Weg gehe er hinaus.
4 Er brachte mich des Wegs nach dem Norden zur Vorderseite des Hauses. Ich sah, da, SEINE Erscheinung füllte SEIN Haus, ich fiel auf mein Antlitz.
5 ER aber sprach zu mir: Menschensohn, richte dein Herz drauf! sieh mit deinen Augen! mit deinen Ohren höre alles, was ich mit dir rede von allen Satzungen MEINES Hauses und von allen seinen Anweisungen, richte dein Herz auf das Hereinkommen zum Haus durch alle Ausgänge des Heiligtums!
6 Sprich zu Widerspann, zu dem Haus Jissrael: So hat mein Herr, ER, gesprochen: Genug euch all eurer Greuel, Haus Jissrael,
7 da ihr kommen ließt die Söhne der Fremdschaft, vorhautig am Herzen, vorhautig am Fleisch, in meinem Heiligtume zu sein, es preiszustellen, mein Haus, da ihr darnahtet mein Brot: Fett und Blut, man trennte meinen Bund, noch zu all euren Greueln,
8 ihr wahrtet nicht die Verwahr des mir Geheiligten, zu Wahrern meiner Verwahr in meinem Heiligtum setztet ihr sie euch ein.
9 So hat mein Herr, ER, gesprochen: Alljeder Sohn der Fremdschaft, vorhautig am Herzen, vorhautig am Fleisch, in mein Heiligtum darf er nicht kommen, - alljeder Sohn der Fremdschaft nämlich, der inmitten der Söhne Jissraels ist!
10 Sondern die Lewiten, die hinweg von mir sich entfernten, als Jissrael abgeirrt war, die hinweg von mir abirrten hinter ihren Klötzen her, ihren Fehl haben sie zu tragen,
11 sie sollen in meinem Heiligtum Amtende sein, Wachen an den Toren des Hauses, amtend am Haus, die sollen die Darhöhung und das Schlachtmahl metzen fürs Volk, die sollen vor ihnen stehen, ihnen zu amten.
12 Weil sie ihnen geamtet haben vor ihren Klötzen und wurden dem Haus Jissrael zum Strauchelstein der Verfehlung, darum trage ich meine Hand empor wider sie: Erlauten ists von meinem Herrn, IHM, ihren Fehl haben sie zu tragen,
13 nicht dürfen sie zu mir treten, mir zu priestern, an alles mir Geheiligte zu treten, zum Geheiligten unter dem Geheiligten, ihre Schmach haben sie zu tragen, ihre Greuel, die sie getan haben.
14 Sie gebe ich hin als Wahrer der Verwahr des Hauses für all seinen Dienst, für alles, was darin zu tun ist.
15 Die lewitischen Priester aber, die Söhne Zadoks, die die Verwahr meines Heiligtums haben gewahrt, als die Söhne Jissraels von mir hinweg abgeirrt waren, die sollen mir nahen, mir zu amten, vor mir sollen sie stehen, mir Fett und Blut darzunahn, Erlauten ists von meinem Herrn, IHM,
16 zu meinem Heiligtum sollen die kommen, zu meinem Tische sollen die nahn, mir zu amten, und sollen wahren meine Verwahr.
17 Es geschehe: wann sie zu den Toren des innern Hofs herein kommen, in leinene Gewinder sollen sie sich kleiden, Wolle darf an sie nicht heran, wann sie in den Toren des innern Hofs und hausbinnen amten,
18 Ziertücher von Flachs seien auf ihrem Haupt, Wickelhosen von Flachs seien an ihren Lenden, sie sollen sich mit Schweißigem nicht gürten.
19 Und wann sie hinausgehen zum äußern Hof, zum äußern Hof, zu dem Volk, sollen abstreifen sie ihre Gewänder, in denen sie geamtet haben, sollen sie in den Lauben des Geheiligten niederlegen, sollen sich in andre Gewänder kleiden, daß sie das Volk nicht verheiligen mit ihren Gewändern.
20 Und ihr Haupthaar sollen sie nicht glattscheren, doch auch Entfeßlung ihm nicht gewähren, stutzen, zustutzen sollen sie ihr Haupthaar.
21 Und Wein sollen sie, alljeder Priester, nicht trinken, wann sie zum innern Hof hereinkommen.
22 Und eine Witwe oder eine Verstoßne sollen sie sich nicht nehmen zu Weibern, sondern Jungfraun vom Samen des Hauses Jissrael, doch die Witwe, die eines Priesters verwitwet ist, dürfen sie nehmen.
23 Und unterweisen sollen mein Volk sie im Abmerken zwischen Heiligem und Preisgegebnem, das Abmerken zwischen Makligem und Reinem sollen sie ihnen kenntlich machen.
24 Und bei einer Streitsache, da sollen die zum Richten hintreten, nach meinen Rechtsgeheißen sollen sie sie richten. Und meine Weisungen und meine Satzungen für all meine Begegnungszeiten sollen sie wahren und heiligen meine Wochenfeiern.
25 Und zu einem toten Menschen soll er nicht kommen, sich zu bemakeln, es sei denn zu Vater oder zu Mutter oder zu Sohn oder zu Tochter, zu Bruder oder zu Schwester, die noch nicht eines Manns ward, da dürfen sie sich bemakeln, -
26 und nach seiner Reinigung zähle man ihm ein Tagsiebent,
27 dann, am Tag da er ins Heilige kommt, zum innern Hof, im Heiligen zu amten, soll er seine Entsündung darnahn. Erlauten ists von meinem Herrn, IHM.
28 Zum Eigentum werde ihnen das: Ich bin ihr Eigentum, - gebt ihnen Hufe in Jissrael nicht: ich bin ihre Hufe.
29 Hinleite, Entsündung, Abschuldung, die sollen sie essen, alles Gebannte in Jissrael, ihnen solls werden,
30 aller Erstlinge Anbeginn aller Art und alle Hebe aller Art, von allen euren Heben, den Priestern solls werden, und den Anbeginn eurer Teige sollt ihr dem Priester spenden: Segen auf dein Haus zu legen.
31 Alles Gefallne und Zerrißne von Vögeln oder vom Vieh sollen die Priester nicht essen.