1 Wann ihr aber das Land durch Los zufallen lasset als Eigentum, erhebet IHM eine Hebe, ein Geheiligtes von dem Land, Länge fünfundzwanzigtausend, Breite zehntausend, geheiligt ists in all seiner Umgrenzung ringsum.
2 Davon sei für das Heiligtum: fünfhundert zu fünfhundert, ein Geviert, rings und fünfzig Ellen als Weidetrieb ihm ringsum.
3 Von jenem Ausmaß miß es ab - Länge fünfundzwanzigtausend, Breite zehntausend - , daß darauf das Heiligtum sei, vom Geheiligten ausgeheiligt.
4 Von dem Lande Geheiligtes ists, der Priester, der am Heiligtum Amtenden, soll es sein, die nahen, IHM zu amten, es sei ihnen als Ort für Häuser und der Heiligtumsplatz fürs Heiligtum.
5 Fünfundzwanzigtausend Länge, zehntausend Breite, das sei der Lewiten, der am Haus Amtenden, als Hufe ihnen, Städte als Wohnsitz..
6 Und als Hufe der Stadt sollt ihr geben: fünftausend Breite, Länge fünfundzwanzigtausend, gleichlaufs der geheiligten Hebe, alles Hauses Jissrael soll es sein.
7 Und dem Fürsten: diesseits und jenseits der geheiligten Hebe und der Hufe der Stadt, vor der geheiligten Hebe hin und vor der Hufe der Stadt hin, westlich in westlicher Richtung und östlich in östlicher Richtung, und an Länge gleich einem der Anteile von der westlichen Grenze bis zur östlichen Grenze,
8 zum Lande sei es ihm, zur Hufe in Jissrael, und nicht mehr placken sollen meine Fürsten mein Volk, das Land sollen sie dem Haus Jissrael nach seinen Zweigen geben.
9 So hat mein Herr, ER, gesprochen: Genug euch, Fürsten Jissraels! schafft Unbill hinweg und Gewalt! tut Recht und Wahrhaftigkeit! hebt von meinem Volk ab eure Schuldnervertreibungen! Erlauten ists von meinem Herrn, IHM.
10 Wahrhafte Waage, wahrhafter Scheffel, wahrhafter Eimer soll bei euch sein,
11 Scheffel und Eimer sei von Einem Gehalt, daß den Zehnten des Malters der Eimer betrage und das Zehntel des Malters der Scheffel, nach dem Malter sei sein Verhältnis.
12 Und Gelds das Vollgewicht: zwanzig Korn. Zwanzig Vollgewicht, fünfundzwanzig Vollgewicht, fünfzehn Vollgewicht, das sei euch die Mark.
13 Dies ist die Hebe, die ihr erheben sollt: das Sechstel eines Scheffels vom Malter Weizen, und das Sechstel vom Scheffel vom Malter Gerste.
14 Und der Satz für das Öl ist der Eimer, Öl: der Zehnte eines Eimers vom Faß zu zehn Eimern, einem Malter, denn zehn Eimer sind ein Malter.
15 Und ein Schaf von der Herde, von zweihundert, vom getränkten Gebiet Jissraels, zu Hinleite, zu Darhöhung, zu Friedmahlen über euch zu bedecken. - Erlauten von meinem Herrn, IHM -
16 Alles Volk des Landes, ihnen obliegt diese Hebe für den Fürsten in Jissrael,
17 doch des Fürsten Obliegenheit ist: die Darhöhungen, die Hinleite, die Güsse an den Festen, an den Mondneuungen, an den Wochenfeiern, zu allen Begegnungszeiten des Hauses Jissrael, er soll machen die Entsündung und die Hinleite und die Darhöhung und die Friedmahle, zu bedecken um das Haus Jissrael.
18 So hat mein Herr, ER, gesprochen: Im Ersten, am ersten auf die Neuung sollst du einen heilen Farren, ein Jungrind, nehmen, sollst das Heiligtum entsünden.
19 Der Priester nehme vom Blut der Entsündung, er gebe an die Pfosten des Hauses, und an die vier Spitzen der Einfassung an der Schlachtstatt und an die Pfosten des Tors des inneren Hofs.
20 Und eben das sollst du machen am siebenten auf die Neuung, wegen jedes etwa irrenden Mannes und jedes Betörten, bedecken sollt ihr das Haus.
21 Im Ersten, am vierzehnten Tag auf die Neuung, sei der Übersprung euch, ein Fest, ein Tagsiebent soll man Fladen essen.
22 Der Fürst mache an jenem Tag für sich und für alles Volk des Lands einen Entsündungsfarren,
23 und das Siebent der Festtage mache als Darhöhung er für IHN ein Siebent von Farren und ein Siebent von Widdern, heile, auf den Tag, das Siebent der Tage, und als Entsündung einen Ziegenbock auf den Tag,
24 und als Hinleite ein Scheffel auf den Farren und ein Scheffel auf den Widder mache er zurecht und Öls einen Krug auf den Scheffel.
25 Im Siebenten, am fünfzehnten Tag auf die Neuung, am Fest, soll er wie dieses ein Tagsiebent machen, wie die Entsündung, wie die Darhöhung, wie die Hinleite und wie das Öl.