Dankopfer
1 "‘Ist seine Opfergabe ein Dankopfer und will er von Rindern sie darbringen, so sei es ein fehlerloses männlich oder weiblich Tier, das man dem Herrn darbringt!
2 Er lege auf den Kopf seiner Opfergabe die Hand und schlachte sie vor der Pforte des Festgezeltes! Die Priester, Aarons Söhne, sollen mit dem Blut den Altar ringsum besprengen!
3 Dann bringe er von dem Dankopfer dem Herrn ein Mahl, das Fett der Eingeweidedecke sowie alles Eingeweidefett,
4 die beiden Nieren und das Fett daran und das an den Lenden und an den Leberlappen! Bei den Nieren soll er es abtrennen!
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5 Die Aaronssöhne sollen es auf dem Brandopferaltar aufdampfen lassen, auf den Holzscheiten im Feuer, als ein Mahl süßen Duftes für den Herrn!
6 Kommt aber ein Opfer als Dankopfer für den Herrn vom Kleinvieh her, dann sei es ein fehlerloses männlich oder weiblich Tier, das man darbringt!
7 Will man ein Lamm als Opfer bringen, so bringe man es vor den Herrn
8 und lege auf den Kopf seines Opfers die Hand und schlachte es vor dem Festgezelt! Die Aaronssöhne sollen mit dem Blut den Altar ringsum besprengen!
9 Dann bringe man von dem Dankopfer dem Herrn ein Mahl: das Beste, den ganzen Fettschwanz, - dicht am Schwanzbein trenne man ihn ab! - sowie das Fett der Eingeweidedecke und alles andere Eingeweidefett,
10 die beiden Nieren und das Fett daran und das an den Lenden und den Leberlappen! Bei den Nieren trenne man es ab!
11 Der Priester lasse es auf dem Altar aufdampfen als Mahl für den Herrn!
12 Ist aber eine Ziege seine Opfergabe, so bringe er sie vor den Herrn
13 und lege die Hand auf ihren Kopf und schlachte sie vor dem Festgezelt! Die Aaronssöhne sollen mit dem Blute den Altar ringsum besprengen!
14 Dann bringe er von seinem Opfer als Mahl für den Herrn das Fett der Eingeweidedecke und alles andere Fingeweidefett,
15 die beiden Nieren und das Fett daran und das an den Lenden und an den Leberlappen! Bei den Nieren soll man es abtrennen!
16 Der Priester lasse es auf dem Altar aufdampfen als Mahl zum süßen Duft! Dem Herrn gehört jedwedes Fett.
17 Für eure Geschlechter in all euren Siedlungen gilt allzeit dies Gebot: Fett und Blut dürft ihr nicht genießen.’"
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