3.Mo 4

1 Der Herr sprach zu Mose:
2 Rede zu den Israeliten und sag ihnen: Wenn jemand ohne Absicht gegen eines der Gebote des Herrn gesündigt hat, indem er etwas Verbotenes tat, und eines von ihnen übertritt, so gilt:
3 Wenn der gesalbte Priester sich vergeht und dadurch eine Schuld auf das Volk kommt, so bringe er für seine Sünde, die er begangen hat, einen fehlerlosen jungen Stier dem Herrn als Sündopfer dar.
4 Er bringe den Stier an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn, lege seine Hand auf den Kopf des Tieres und schlachte den Stier vor dem Herrn.
5 Dann nehme der gesalbte Priester vom Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt.
6 Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blut siebenmal vor dem Herrn, vor dem Vorhang des Heiligtums.
7 Darauf streiche der Priester von dem Blut an die Hörner des Altars mit dem wohlriechenden Räucherwerk, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht. Alles übrige Blut des Stieres aber soll er am Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht, ausgießen.
8 Dann löse er vom Sündopferstier alles Fett ab: das Fett, das die Eingeweide bedeckt samt allem Fett an den Eingeweiden,
9 ferner die beiden Nieren mit dem Fett an ihnen, das an den Lenden und an der Leber; bei den Nieren löse er es ab,
10 so wie es beim Gemeinschaftsopfer abgelöst wird. Dann soll es der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
11 Die Haut des Stieres aber und sein ganzes Fleisch samt dem Kopf und den Beinen, seine Eingeweide und seinen Mist,
12 also den ganzen Stier, schaffe man hinaus vor das Lager an einen reinen Ort, dorthin, wo man die Asche hinschüttet, und verbrenne ihn auf einem Holzstoß; auf dem Platz, wo man die Asche hinschüttet, soll er verbrannt werden.
13 Wenn sich die ganze Gemeinde Israels ohne Absicht verfehlt, ohne dass die Gemeinde sich dessen bewusst ist, und eines der Verbote des Herrn übertritt und so eine Schuld auf sich lädt,
14 dann soll die Gemeinde, wenn die Verfehlung, deren sie sich schuldig gemacht hat, bekannt wird, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt bringen.
15 Die Ältesten der Gemeinde sollen vor dem Herrn ihre Hände auf den Kopf des Stieres legen und den Stier vor dem Herrn schlachten.
16 Der gesalbte Priester aber soll vom Blut des Stieres in das Offenbarungszelt bringen.
17 Der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge es siebenmal vor dem Herrn gegen den Vorhang.
18 Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht, und gieße dann alles übrige Blut am Fuß des Brandopferaltars aus, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht.
19 Das gesamte Fett soll er von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
20 Er verfahre weiter mit dem Stier, wie er mit dem (oben erwähnten) Sündopferstier verfuhr; in der gleichen Weise soll er mit ihm verfahren. So verschaffe der Priester ihnen Sühne und es wird ihnen vergeben werden.
21 Den Stier aber soll man hinaus vor das Lager schaffen und verbrennen, wie man den ersten Stier verbrannt hat. Das ist das Sündopfer für die Gemeinde.
22 Wenn sich ein Sippenhaupt vergeht und eines von den Geboten des Herrn, seines Gottes, ohne Absicht übertritt, indem er etwas Verbotenes tut, und so eine Schuld auf sich lädt,
23 und wenn die Verfehlung, die er begangen hat, ihm bekannt geworden ist, so bringe er einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe dar.
24 Er lege seine Hand auf den Kopf des Bockes und schlachte ihn an dem Ort, an dem man das Brandopfer vor dem Herrn schlachtet; es ist ein Sündopfer.
25 Dann nehme der Priester vom Blut des Sündopfers mit seinem Finger und streiche es an die Hörner des Brandopferaltars; das übrige Blut gieße er am Fuß des Brandopferaltars aus.
26 Das gesamte Fett aber lasse er auf dem Altar in Rauch aufgehen, wie das Fett des Gemeinschaftsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Verfehlung verschafft hat, dann wird sie ihm vergeben.
27 Wenn einer aus dem gewöhnlichen Volk sich ohne Absicht gegen eines von den Geboten des Herrn verfehlt hat, indem er etwas Verbotenes tat, und eine Schuld auf sich lädt,
28 und wenn ihm seine Verfehlung, deren er sich schuldig gemacht hat, bekannt wird, dann bringe er eine fehlerlose Ziege als seine Opfergabe dar.
29 Er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte dann das Sündopfer an dem für das Brandopfer bestimmten Ort.
30 Darauf soll der Priester etwas von dem Blut mit seinem Finger nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, alles übrige Blut gieße er am Fuß des Altares aus.
31 Dann löse er alles Fett ab, wie man das Fett vom Gemeinschaftsopfer ablöst, und der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen zum beruhigenden Duft für den Herrn. Hat ihm der Priester so Entsündigung bewirkt, wird ihm vergeben werden.
32 Wenn aber jemand ein Schaf als Sündopfer darbringen will, so muss er ein fehlerloses weibliches Tier herbeibringen.
33 Er lege seine Hand auf den Kopf des Sündopfers und schlachte es als Sündopfer dort, wo man das Brandopfer schlachtet.
34 Der Priester nehme mit seinem Finger etwas vom Blut des Sündopfers und streiche es an die Hörner des Brandopferaltars; alles übrige Blut gieße er am Fuß des Altars aus.
35 Hierauf löse er alles Fett ab, wie man das Fett des Schafes beim Gemeinschaftsopfer ablöst, und der Priester lasse es auf dem Altar als Feueropfer für den Herrn in Rauch aufgehen. Hat der Priester ihm so wegen der Verfehlung, die er begangen, Sühnung verschafft, dann wird ihm vergeben werden.