4.Mo 30

1 Mose gab den Israeliten Weisung, ganz wie der Herr geboten hatte.
2 Mose redete zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der Herr befohlen hat:
3 Wenn ein Mann dem Herrn ein Gelübde macht oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so soll er sein Wort nicht brechen; genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er tun.
4 Wenn eine weibliche Person als Unverheiratete im Haus ihres Vaters dem Herrn ein Gelübde macht oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet
5 und ihr Vater von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt und ihr Vater schweigt dazu, dann sind alle ihre Gelübde gültig und jegliche Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, besteht zu Recht.
6 Erhebt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, dagegen Einspruch, dann sind alle ihre Gelübde und Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig und der Herr vergibt ihr, da ihr Vater dagegen Einspruch erhoben hat.
7 Sollte sie aber heiraten, während noch ihre Gelübde oder ein unbedachtes Versprechen, durch das sie sich zu einer Enthaltung verpflichtet hat, auf ihr lasten
8 und ihr Mann davon erfahren, aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigen, dann haben ihre Gelübde Gültigkeit und ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, bestehen zu Recht.
9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, Einspruch dagegen erhebt, so macht er damit ihr Gelübde, das auf ihr lastet, und das unbedachte Versprechen, durch das sie sich zu einer Enthaltung verpflichtet hat, ungültig und der Herr verzeiht ihr.
10 Das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen aber, überhaupt alles, wodurch sie eine Verpflichtung auf sich genommen hat, hat für sie Gültigkeit.
11 Falls sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde macht oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet,
12 und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu, erhebt also dagegen keinen Einspruch, dann sind alle ihre Gelübde gültig und jegliche Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, besteht zu Recht.
13 Erklärt sie jedoch ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, für ungültig, so ist alles, was sie an Gelübden oder Verpflichtungen zur Enthaltung ausgesprochen hat, ungültig; ihr Mann hat sie ungültig gemacht und der Herr verzeiht ihr.
14 Jedes Gelübde und jede eidliche Verpflichtung, die die Frau binden, kann ihr Mann sowohl für gültig wie für ungültig erklären.
15 Schweigt ihr Mann von einem Tag auf den anderen dazu, dann erklärt er damit alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungen, die ihr obliegen, für gültig; denn er erklärt sie dadurch, dass er an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt, für gültig.
16 Sollte er sie aber ungültig machen, nachdem er schon längere Zeit davon gehört hat, dann lädt er die ihr daraus entstehende Schuld auf sich.
17 Das sind die Bestimmungen, die der Herr dem Mose befohlen hat für das, was zwischen einem Mann und seiner Frau sowie zwischen einem Vater und seiner Tochter, die unverheiratet im Haus ihres Vaters lebt, bei Gelübden zu gelten hat.