1 Wenn Männer miteinander in Streit geraten und vor Gericht gehen, soll der Richter ihnen das Urteil verkünden, den Unschuldigen freisprechen und den Schuldigen verurteilen.
2 Wenn der Schuldige zur Prügelstrafe verurteilt ist, soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart die seiner Schuld angemessene Anzahl von Hieben verabreichen lassen.
3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Bruder in deinen Augen nicht entehrt wird, wenn er ihm darüber hinaus noch viele Schläge versetzen lässt.
4 Du sollst einem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht zubinden.
5 Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes außerhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll zu ihr gehen, sie sich zur Frau nehmen und mit ihr eine Schwagerehe eingehen.
6 Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders führen, damit dessen Name in Israel nicht erlischt.
7 Wenn aber der Mann seine Schwägerin nicht heiraten will, so soll seine Schwägerin hin zum Stadttor vor die Ältesten gehen und sagen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel aufrechtzuerhalten, er will mit mir keine Schwagerehe eingehen.
8 Dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn vorladen und zur Rede stellen. Stellt er sich und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu heiraten,
9 so soll seine Schwägerin in Gegenwart der Ältesten an ihn herantreten, ihm die Sandalen von den Füßen ziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: So soll es jedem ergehen, der das Haus seines Bruders nicht aufbauen will!
10 Sein Name aber soll in Israel Barfüßerhaus heißen.
11 Wenn Männer miteinander raufen, Mann gegen Mann, die Frau des einen dann herbeieilt, um ihren Mann aus der Gewalt dessen, der ihn schlägt, zu befreien, dabei ihre Hand ausstreckt und seine Schamteile packt,
12 so sollst du ihr die Hand erbarmungslos abhacken.
13 Du darfst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichtssteine haben, einen schwereren und einen leichteren.
14 Du darfst in deinem Haus nicht zwei verschiedene Hohlmaße haben, ein größeres und ein kleineres.
15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Hohlmaße sollst du haben, damit du lange in dem Land lebst, das der Herr, dein Gott, dir gibt.
16 Denn jeder, der solches tut, ein jeder, der Unrecht verübt, ist ein Gräuel für den Herrn, deinen Gott.
17 Denk immer daran, was dir die Amalekiter unterwegs angetan haben, als ihr aus Ägypten wegzogt;
18 wie sie, ohne Gott zu fürchten, dich unterwegs überfielen, als du erschöpft und müde warst, und deine vom Marsch ermattete Nachhut von dir abschnitten.
19 Und wenn dir der Herr, dein Gott, vor all deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz gibt, sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel wegschaffen! Vergiss das nicht!