1 Wenn jemand eine Frau heimführt und sie ehelicht, dann aber, wenn sie nicht sein Gefallen findet, da er an ihr etwas Widerwärtiges entdeckte, ihr einen Scheidebrief ausstellt und sie aus seinem Haus fortschickt,
2 und falls sie nun nach ihrem Wegzug aus seinem Haus die Frau eines anderen Mannes wurde,
3 der zweite Mann sie aber ebenfalls nicht mehr liebte, ihr den Scheidebrief ausstellte und sie aus seinem Haus entließ, oder wenn der zweite Mann, der sie als seine Frau heimführte, starb,
4 dann darf ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum heimführen und zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist. Denn das wäre ein Gräuel vor dem Herrn und du sollst über das Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt, nicht die Sünde bringen.
5 Wenn jemand neu vermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heer ins Feld zu ziehen und keine sonstige Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Ein Jahr lang soll er frei von Verpflichtungen sein und sich zuhause seiner Frau widmen, die er heimführte.
6 Man darf nicht die Handmühle oder den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen; denn damit nimmt man das Leben zum Pfand.
7 Wenn einer dabei ertappt wird, dass er einen Israeliten, einen seiner Brüder, entführt, versklavt und verkauft, so soll der Entführer sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
8 Nimm dich bei der Seuche des Aussatzes in Acht! Haltet euch genau an die Weisungen, die euch die levitischen Priester erteilen; nach den Vorschriften, die ich ihnen gab, sollt ihr genau verfahren.
9 Denk daran, was der Herr, dein Gott, unterwegs mit Mirjam getan hat, als ihr aus Ägypten weggezogen seid!
10 Wenn du deinem Nächsten ein Darlehen gewährst, so darfst du sein Haus nicht betreten, um ein Pfand von ihm zu holen.
11 Auf der Straße sollst du stehen bleiben und der Mann, dem du das Darlehen gibst, soll das Pfand nach draußen bringen.
12 Wenn es ein armer Mann ist, sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen.
13 Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückbringen, dann kann er in seinem Mantel schlafen und er wird dich segnen. Vor dem Herrn deinem Gott, wird dir das Gerechtigkeit verschaffen.
14 Einen armen und bedürftigen Tagelöhner, sei es einer deiner Brüder oder einer der Fremden, die sich in deinem Land, in deinen Ortschaften aufhalten, darfst du nicht übervorteilen.
15 Am gleichen Tag, ehe die Sonne untergeht, sollst du ihm seinen Lohn auszahlen; denn er ist arm und benötigt ihn dringend. Sonst ruft er den Herrn gegen dich an und auf dir lastet eine Schuld.
16 Väter sollen nicht wegen ihren Kindern und Kinder nicht wegen ihren Vätern mit dem Tod bestraft werden. Ein jeder soll nur wegen seiner eigenen Schuld getötet werden.
17 Du darfst das Recht von Fremden und Waisen nicht beugen noch das Kleid einer Witwe pfänden.
18 Vielmehr sollst du daran denken, dass du Knecht in Ägypten warst und dass dich der Herr, dein Gott, daraus befreite. Darum gebiete ich dir, so zu handeln.
19 Wenn du auf deinem Feld erntest und eine Garbe auf dem Feld vergisst, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; dem Fremden, der Waise und der Witwe soll sie zukommen, damit der Herr, dein Gott, dich in allem segnet, was deine Hände schaffen.
20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, so sollst du hinterher die Zweige nicht nochmals absuchen; dem Fremden, der Waise und der Witwe soll der Rest zukommen.
21 Wenn du in deinem Weinberg die Trauben erntest, so sollst du hinterher nicht noch Nachlese halten; dem Fremden, der Waise und der Witwe soll sie zukommen.
22 Du sollst immer daran denken, dass du Knecht in Ägypten warst. Darum gebiete ich dir, so zu handeln.