1Tm 5

1 Einen Älteren fahre nicht in harter Weise an, sondern rede ihm zu wie einem Vater; Jüngeren [rede zu] wie Brüdern,
2 älteren ‹Frauen› wie Müttern, jüngeren wie Schwestern, in aller Reinheit1.



3 Ehre die Witwen, die wirkliche Witwen sind2.
4 Hat eine Witwe aber Kinder oder Enkel, sollen sie zuerst lernen, dem eigenen Hause rechte Ehrfurcht3zu erweisen und den Eltern Empfangenes zu vergelten, denn das ist edel und angenehm vor Gott.
5 Die wirkliche und vereinsamte Witwe hat ihre Hoffnung auf Gott ‹gesetzt› und verharrt in Flehen und in Gebeten bei Nacht und bei Tag.
6 Aber die dem Genuss ergebene lebt und ist gestorben4.

7 Und dieses weise an, damit sie untadelig seien.
8 Wenn aber jemand für die Seinen, und allermeist die Hausangehörigen5, nicht sorgt, hat er den Glauben verleugnet, und er ist schlimmer als ein Ungläubiger.

9 Als Witwe werde in die Liste6 aufgenommen eine, die nicht weniger als sechzig Jahre [alt] geworden ist, einesMannes Frau [war],
10 ein Zeugnis edler Werke hat, wenn sie Kinder aufzog, wenn sie gegen Fremde gastfrei war, wenn sie die Füße der Heiligen wusch, wenn sie Bedrängten aus der Not half, wenn sie jedem guten Werk nachkam.

11 Jüngere Witwen weise ab, denn wenn sie dem Christus zuwider7 übermütig ‹und mutwillig› werden8, dann wollen sie heiraten
12 [und] haben [das] Urteil, dass sie die erste Treue brachen9.
13 Zugleich aber auch lernen sie, Müßige [zu sein], gehen als solche umher zu den Häusern, aber nicht nur Müßige, sondern auch Geschwätzige und auf fragwürdige Weise Beschäftigte, reden Dinge, die sich nicht gehören.

14 Es ist also mein Wille, dass die jüngeren [Witwen] heiraten, Kinder gebären, den Haushalt leiten, dem Gegner keinen Anlass zu schimpflicher Nachrede geben,
15 denn schon sind etliche abgewichen, dem Satan nach.

16 Wenn jemand, ein Gläubiger – oder eine Gläubige –, Witwen hat, soll er ihnen aus der Not helfen, und man lasse sie nicht der Gemeinde zur Last fallen, damit sie denen aus der Not helfe, die wirkliche Witwen sind.



17 Die Ältesten, die in trefflicher Weise vorstehen, sollen doppelter Ehre wert geachtet werden10, am meisten die, die in Wort und Lehre arbeiten,
18 denn die Schrift sagt:

„Einem dreschenden Rind sollst* du nicht das Maul verschließen11!“ 12 und: „Der Arbeiter ist seines Lohnes würdig.“ 13

19 Gegen einen Ältesten nimm keine Anklage an, außer auf Aussage von zwei oder drei Zeugen.
20 Die, die sündigen, weise zurecht vor allen, damit sich auch die anderen fürchten.



21 Ich bezeuge mit Ernst vor dem Gott und Herrn, Jesus Christus, und den erwählten [himmlischen] Boten*, dass du diese [Anweisungen] ohne Vorurteil bewahrst ‹und einhältst› und nichts aus Zuneigung tust.

22 °Lege niemandem schnell Hände auf. Noch mache dich fremderSünden teilhaftig. Halte dich selbst rein ‹und keusch›.
23 Trinke nicht länger Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein wegen deines Magens und deiner häufigen Schwächezustände.

24 Die Sünden etlicher Menschen sind zuvor offenbar und gehen ihnen zum Gericht voran14. Etlichen folgen sie aber auch nach.15
25 Ebenso sind auch die edlen Werke offensichtlich, und die, mit denen es sich anders verhält, können nicht verborgen werden.



1 o.: Keuschheit
2 „ehren“ beinhaltet auch das finanzielle Unterhalten; daher: ehre …, ‹indem du auch danach siehst, dass sie ihren Lebensunterhalt bekommen›.
3 o.: Frömmigkeit
4 eigtl.: ist lebendig gestorben
5 a. i. S. v.: die Mitglieder seiner Familie
6 D. i. wohl die Liste der, auch i. S. v. finanzieller Unterstützung, zu ehrenden Witwen (V. 3).
7 o.: gegen Christus
8 o.: ungezügelt werden; d. h.: wenn sie die durch seine Herrschaft ihnen gegebenen Einschränkungen verwerfen
9 o.: und kommen unter das [o.: ein] Urteil, weil sie den ersten [d. h.: den anfänglichen] Glauben verwarfen
10 ‹auch in Bezug auf ihren Lebensunterhalt›
11 o.: einen Maulkorb anlegen
12 ℘ 5M 25,4
13 ℘ Lk 10,7
14 i. S. v.: laufen ihnen gleichsam als Vorboten zum Gericht voran
15 i. S. v.: Bei etlichen werden sie nachher offenbar.