Tt 2

1 Rede duaber, was der gesunden Lehre ziemt:
2 zu den alten Männern, dass sie nüchtern seien, ehrbar, gesunden Sinnes ‹und züchtig›, gesund im Glauben, in der Liebe, in der Ausdauer;
3 zu den alten Frauen ebenso, [dass sie] in einem Verhalten [seien], wie es Geweihten geziemt, [dass sie] nicht verleumderisch [seien], nicht vielem Wein versklavt, Lehrerinnen des Edlen,
4 damit sie den jungen Frauen zu gesundem Sinn ‹und Zucht› verhelfen, sodass sie [ihre] Männer lieben, [ihre] Kinder lieben,
5 gesunden Sinnes ‹und züchtig› sind, ‹keusch und› rein, Wächterinnen [ihrer] Häuser ‹und Familien›, gut, den eigenen Männern untergeordnet, damit das Wort Gottes nicht gelästert werde1.

6 Die °jüngeren Männer rufe ebenso auf, gesunden Sinnes ‹und züchtig› zu sein;
7 dabei erweise dich selbst in jeder Hinsicht als Vorbild edler Werke; im Lehren [erweise] Unverfälschtheit, Ehrbarkeit, Unverdorbenheit,
8 gesunde, nicht zu verurteilende Rede, damit der Gegner beschämt werde, da er nichts Schlechtes über euch zu sagen hätte.

9 Die leibeigenen Knechte [rufe auf], sich den eigenen [über sie] verfügenden Herren zu unterordnen, in allem wohlangenehm zu sein, indem sie nicht widersprechen,
10 nichts unterschlagen, sondern alle gute Treue erweisen, damit sie die Lehre Gottes, °eures Retters, in allem zieren;
11 °denn es erschien die Gnade Gottes, die allen Menschen Heil bringt,
12 °uns erziehend, damit, nach Absagen des ehrfurchtslosen Wesens und der weltlichen Lüste, wir mit gesundem Sinn ‹und Zucht› und in Gerechtigkeit und mit rechter Ehrfurcht in der jetzigen Weltzeit* leben sollten,
13 dabei die selige Hoffnung und Erscheinung der Herrlichkeit unseres großen Gottes und °Retters, Jesu Christi, erwarten [sollten],
14 der sich selbst für uns gab, damit er uns von aller Gesetzwidrigkeit2 erlöse und sich selbst ein erlesenes Volk3 reinige, das eifrig sei für edle Werke.

15 Dieses rede! Und rufe auf! Und weise zurecht mit allem fordernden ‹Nachdruck›. Niemand missachte dich!4



1 o.: in Verruf komme
2 o.: Ungesetzlichkeit; o.: Gesetzlosigkeit
3 o.: ein Eigentumsvolk; in der gr. Üsg. von 2M 19,5; 5M 7,6; 14,2 und 26,18 steht derselbe Ausdruck.
4 Die gr. Verben stehen im Impv. Präs. und betonen eine fortdauernde Handlung.