3.Mo 27

1 Und der Ewige redete zu Mosche und sprach:
2 «Rede zu den Kindern Jisraël und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Sondergelübde ablegt, in Bewertung von Personen für den Ewigen,
3 so sei die Bewertung des Männlichen vom Zwanzigjährigen bis zum Sechzigjährigen, da sei die Bewertung fünfzig Schekel Silber nach dem Schekel des Heiligtums.
4 Wenn es aber ein Weibliches ist, so sei die Bewertung dreißig Schekel.
5 Und wenn es vom Fünfjährigen bis zum Zwanzigjährigen ist, so sei die Bewertung des Männlichen zwanzig Schekel, und für ein Weibliches zehn Schekel.
6 Und wenn es vom Einmonatkind bis zum Fünfjährigen ist, so sei die Bewertung des Männlichen fünf Schekel Silber und für ein Weibliches die Bewertung drei Schekel Silber.
7 Und wenn es vom Sechzigjährigen und darüber ist, ist es ein Männliches, so sei die Bewertung fünfzehn Schekel, und für das Weibliche zehn Schekel.
8 Wenn er aber zu arm ist für die Bewertung, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester bewerte ihn; entsprechend dem, wozu das Vermögen des Gelobenden reicht, soll ihn der Priester bewerten.
9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem Ewigen ein Opfer darbringen kann, so soll alles, was er davon dem Ewigen gibt, heilig sein.
10 Er soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, gut für schlecht oder schlecht für gut; wenn er aber Vieh um Vieh tauscht, so soll es selbst und das dafür Getauschte heilig sein.
11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem Ewigen ein Opfer nicht darbringen kann, so stelle man das Vieh vor den Priester.
12 Und der Priester bewerte es, ob es gut oder schlecht sei; wie die Bewertung des Priesters ist, so soll es sein;
13 wenn er es aber einlösen will, so soll er ein Fünftel davon zur Bewertung hinzufügen.
14 Und wenn jemand sein Haus als heilig dem Ewigen weiht, so bewerte es der Priester, ob es gut sei oder schlecht; wie es der Priester bewertet, so soll es gelten.
15 Wenn aber der, der es geweiht hat, sein Haus lösen will, so soll er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzufügen, und es ist sein.
16 Und wenn jemand von dem Feld seines Erbbesitzes dem Ewigen etwas weiht, so sei die Bewertung gemäß seiner Aussaat: Die Aussaat eines Homers Gerste für fünfzig Schekel Silber.
17 Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld weiht, so soll es nach der Bewertung gelten.
18 Wenn er aber nach dem Jobel sein Feld weiht, so berechne ihm der Priester das Geld entsprechend den Jahren, die noch übrig sind bis zum Jobeljahr, und es werde von der Bewertung abgezogen.
19 Und wenn der, der es geweiht hat, das Feld wieder lösen will, so füge er ein Fünftel des Geldes der Bewertung hinzu, und es verbleibt ihm.
20 Wenn er aber das Feld nicht löst, und wenn er das Feld an einen andern verkauft, so kann es nicht mehr eingelöst werden.
21 Und das Feld wird, wenn es im Jobel frei ausgeht, heilig dem Ewigen, wie das Bannfeld; dem Priester wird es als sein Besitz zu eigen.
22 Wenn er aber ein von ihm gekauftes Feld, das nicht vom Feld seines Erbbesitzes ist, dem Ewigen weiht,
23 so berechne ihm der Priester den Betrag der Bewertung bis zum Jobeljahr, und er gebe die Bewertung an jenem Tag als heilig dem Ewigen.
24 Im Jobeljahr kommt das Feld wieder an den, von dem er es gekauft hat, an den, dem der Erbbesitz des Bodens zusteht.
25 Und alle Bewertung geschehe nach dem Schekel des Heiligtums, zwanzig Gera sei der Schekel.
26 Jedoch ein Erstwurf unter dem Vieh, das dem Ewigen als Erstling gehört, das soll niemand weihen; ob Rind oder Schaf, dem Ewigen gehört es.
27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es nach der Bewertung lösen und ein Fünftel dessen hinzufügen; wird es nicht gelöst, so werde es nach der Bewertung verkauft.
28 Jedoch alles Banngut, das jemand dem Ewigen bannt, von allem, was ihm gehört, von Mensch und Vieh und vom Feld seines Erbbesitzes, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Banngut gehört, hochheilig, dem Ewigen.
29 Alles was gebannt wird an Menschen, kann nicht gelöst werden, getötet soll es werden.
30 Und aller Zehnte des Landes, von der Saat des Landes, von der Frucht des Baumes, gehört dem Ewigen, heilig dem Ewigen.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten etwas lösen will, so soll er ein Fünftel dessen hinzufügen.
32 Und aller Zehnte von Rind und Schaf, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, das Zehnte soll dem Ewigen heilig sein.
33 Er soll nicht heraussuchen, ob gut ob schlecht, und soll es nicht vertauschen; wenn er es dennoch vertauscht, so soll es und das dafür Getauschte heilig sein, es kann nicht gelöst werden.»