5.Mo 19

1 Wenn der Ewige, dein Gott, die Völker hinwegtilgt, deren Land der Ewige, dein Gott, dir gibt, und du beerbst sie und wohnst in ihren Städten und in ihren Häusern,
2 sollst du drei Städte dir aussondern innerhalb deines Landes, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt.
3 Richte den Weg aus und dritteile das Gebiet deines Landes, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt; es soll dazu sein, daß dorthin jeder Totschläger flüchte.
4 Dies aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dorthin flüchtet und am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten ohne Absicht erschlägt und ohne daß er ihm feind gewesen seit gestern oder ehegestern;
5 und wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand schwingt aus mit der Axt, um den Baum zu fällen, und das Eisen fällt ab vom Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt - der soll in eine dieser Städte fliehen, und lebenbleiben.
6 Sonst könnte der Bluträcher dem Mörder nachsetzen, da sein Herz sich erhitzt, und ihn, weil der Weg zu weit ist, einholen und erschlagen, und er ist doch nicht des Todes schuldig, da er ihm nicht feind gewesen seit gestern und ehegestern.
7 Deshalb befehle ich dir und spreche: Drei Städte sollst du dir aussondern.
8 Wenn aber der Ewige, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen, und er dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
9 weil du bedacht bist, dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, zu üben, zu lieben den Ewigen, deinen Gott, und in seinen Wegen zu wandeln allezeit, so sollst du dir noch drei Städte hinzufügen zu diesen dreien,
10 daß nicht in deinem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, unschuldig Blut vergossen wird und so Blutschuld auf dich kommt.
11 Wenn aber jemand seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert und wider ihn aufsteht und ihn erschlägt, daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe.
13 Dein Auge härme sich nicht um ihn. Und du sollst unschuldig (vergossenes) Blut aus Jisraël hinwegschaffen, auf daß es dir wohlergehe.
14 Du sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, die die Vorfahren gezogen in deinem Erbbesitz, den du erhältst in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt.
15 Es soll nicht auftreten ein einzelner Zeuge gegen einen Mann wegen aller Schuld oder aller Sünde, bei allem Vergehen, das er begehen mag; auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen hin soll ein Wort gelten.
16 Wenn ein Zeuge zum Unrecht gegen jemand auftritt, um Lüge gegen ihn auszusagen,
17 so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den Ewigen hintreten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
18 Und die Richter sollen sorgfältig untersuchen; und wenn sie dann sehen, daß der Zeuge ein lügenhafter Zeuge ist, daß er Lüge ausgesagt hat gegen seinen Bruder,
19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun getrachtet; und du sollst das Böse hinwegschaffen aus deiner Mitte.
20 Die Übrigen aber sollen hören und fürchten und ferner nicht mehr solches Böse tun in deiner Mitte.
21 Und nicht soll dein Auge sich härmen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!