5.Mo 21

1 Wenn in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt, ein Erschlagener gefunden wird, der auf dem Feld liegt, ohne daß man weiß, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehn und abmessen nach den Städten hin, die rings um den Erschlagenen gelegen sind.
3 Die Stadt nun, die die nächste zu dem Erschlagenen ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit gebraucht worden ist, die noch kein Joch auf sich genommen hat.
4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die Jungkuh in einen Urgrund hinabführen, der nicht beackert und nicht besät ward, und sollen dort in dem Talgrund der Jungkuh das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester, die Söhne Lewis, hinzutreten, denn sie hat der Ewige, dein Gott, auserwählt, daß sie seinen Dienst verrichten und im Namen des Ewigen segnen, und nach ihrem Ausspruch gehe jede Streitsache und jeder Schaden.
6 Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände waschen über der Jungkuh, der in dem Talgrund das Genick gebrochen wurde,
7 und sie sollen anheben und sprechen: ,Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsre Augen haben es nicht gesehen.
8 Gewähre Sühne deinem Volk Jisraël, das du, o Ewiger, erlöst hast, und laß nicht unschuldig Blut sein inmitten deines Volkes Jisraël!' Und so wird ihnen das Blut gesühnt werden.
9 Du aber sollst das unschuldige Blut hinwegschaffen aus deiner Mitte; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des Ewigen.
10 Wenn du zum Krieg ausziehst gegen deine Feinde, und der Ewige, dein Gott, gibt ihn in deine Hand und du machst bei ihm Gefangene,
11 und du erblickst unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt und begehrst sie und nimmst sie dir zum Weib,
12 und bringst sie in dein Haus, so soll sie sich das Haupt scheren und die Nägel zurechtmachen.
13 Dann soll sie das Gewand ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter beweinen, einen Monat lang; hernach erst darfst du zu ihr eingehn und sie ehelichen, daß sie dir zum Weib wird.
14 Wenn du aber dann kein Gefallen an ihr findest, so laß sie ziehen nach ihrem Willen; verkaufen aber darfst du sie nicht für Geld; du darfst sie nicht gewalttätig behandeln, da du sie geschwächt hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, die eine geliebt, die andere gehaßt, und sie haben ihm Söhne geboren, die Geliebte wie die Gehaßte, aber der erstgeborene Sohn ist von der Gehaßten,
16 so darf er am Tag, da er seine Söhne in den Besitz dessen, was ihm gehört, einsetzt, nicht dem Sohn der Geliebten das Erstgeburtsrecht verleihen vor dem Sohn der Gehaßten, dem Erstgeborenen;
17 sondern den Erstgeborenen, den Sohn der Gehaßten, muß er anerkennen, ihm zwei Anteile zu geben an allem, was sich bei ihm findet; denn er ist das Erste seiner Kraft, sein ist das Recht der Erstgeburt.
18 Wenn ein Mann einen aufsässigen und trotzigen Sohn hat, der nicht hört auf die Stimme seines Vaters und seiner Mutter, und sie haben ihn gezüchtigt und er gehorcht ihnen nicht,
19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt, zum Tor seines Ortes, hinausführen
20 und sollen sprechen zu den Ältesten seiner Stadt: ,Dieser unser Sohn ist aufsässig und trotzig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer.'
21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, daß er sterbe; so sollst du das Böse hinwegschaffen aus deiner Mitte, und ganz Jisraël soll es hören und sich fürchten.
22 Und wenn an einem Mann todsträfliche Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an einen Baum,
23 so sollst du seinen Leichnam nicht über Nacht am Baum lassen, sondern begraben sollst du ihn an jenem Tag, denn eine Beleidigung der Gottesseele ist ein Gehängter, und du sollst deinen Boden nicht verunreinigen, den der Ewige, dein Gott, dir zum Besitz gibt.