1 Wenn zwischen Männern Streit entsteht, und sie treten vor das Gericht, und man spricht ihnen Recht und gibt dem Gerechten Recht und dem Schuldigen Unrecht,
2 so soll, wenn der Schuldige mit Schlägen zu strafen ist, der Richter ihn hinlegen und in seiner Gegenwart schlagen lassen, seiner Schuld entsprechend, in (bestimmter) Zahl,
3 vierzig Schläge soll er ihm geben, nicht mehr, damit nicht dein Bruder, wenn er ihm darüber hinaus noch mehr Schläge gibt, vor deinen Augen entwürdigt wird.
4 Du sollst einem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.
5 Wenn Brüder beisammen wohnen und es stirbt einer von ihnen, und einen Sohn hat er nicht, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts, eines fremden Mannes Weib, werden; ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie sich zum Weib nehmen und die Schwagerpflicht an ihr üben.
6 Und der Erstgeborene, den sie dann gebärt, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders eintreten, damit dessen Name nicht ausgelöscht wird aus Jisraël.
7 Wenn aber der Mann seine Schwägerin nicht nehmen will, so soll seine Schwägerin zum Tor hinaufgehn zu den Ältesten und soll sprechen: ,Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder Namen in Jisraël zu erhalten; er will die Schwagerpflicht an mir nicht üben.'
8 Dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden, und wenn er dann aufsteht und spricht: ,Ich will sie nicht nehmen',
9 so trete seine Schwägerin an ihn heran vor den Augen der Ältesten und ziehe ihm den Schuh von seinem Fuß ab und speie vor ihm aus; dann soll sie anheben und sprechen: ,So geschehe dem Mann, der nicht erbauen will seines Bruders Haus!'
10 Und sein Name werde in Jisraël genannt: Das Haus des Entschuhten.
11 Wenn Männer miteinander raufen, der eine mit dem andern, und es kommt das Weib des einen hinzu, um ihren Mann zu retten aus der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Schamteile,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen; nicht härme sich dein Auge.
13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtssteine haben, größer und kleiner.
14 Du sollst in deinem Haus nicht zweierlei Efa-Maß haben, größer und kleiner.
15 Volle und richtige Gewichtssteine sollst du haben, volles und richtiges Efa-Maß sollst du haben, auf daß du lange lebst auf dem Boden, den der Ewige, dein Gott, dir gibt.
16 Denn ein Greuel des Ewigen, deines Gottes, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unrecht tut.
17 Gedenke, was dir Amalek getan auf dem Weg, als ihr aus Mizraim zogt:
18 Wie er dir auf dem Weg entgegentrat und alle deine ermatteten Nachzügler abfing, während du matt und müde warst, und Gott nicht fürchtete.
19 Und wenn nun der Ewige, dein Gott, dir Ruhe gewährt vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Land, das der Ewige, dein Gott, dir als Erbe zum Besitz gibt, dann sollst du das Andenken Amaleks auslöschen unter dem Himmel - vergiß es nicht!