5.Mo 24

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und wenn sie nun nicht Gunst findet in seinen Augen, weil er eine Blöße an ihr gefunden, und er schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Haus,
2 und sie hat sein Haus verlassen und ist hingegangen und eines andern Mannes geworden,
3 und es haßt sie der spätere Mann und schreibt ihr einen Scheidebrief, gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Haus, oder es stirbt der spätere Mann, der sie sich zum Weib genommen:
4 So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib wird, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn ein Greuel ist das vor dem Ewigen, und du sollst das Land nicht in Sünde bringen, das der Ewige, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt.
5 Wenn ein Mann ein neues Weib genommen hat, so soll er nicht mit dem Heer ausziehn, und es soll ihm keinerlei Ding obliegen; frei sein soll er für sein Haus ein Jahr lang, daß er sein Weib erfreue, das er genommen.
6 Man soll nicht pfänden Mühle und Mahlstein, denn das Leben pfändet der.
7 Wenn ein Mann betroffen wird, der einen Menschen von seinen Brüdern, von den Kindern Jisraëls, stiehlt, und er hat ihn geknechtet und verkauft, so soll jener Dieb sterben; so sollst du das Böse hinwegschaffen aus deiner Mitte.
8 Nimm dich in Acht beim Aussatzschaden, sorgfältig bedacht zu sein und zu tun nach allem, was euch die lewitischen Priester anweisen; wie ich es ihnen geboten, sollt ihr bedacht sein zu tun.
9 Gedenke, was der Ewige, dein Gott, an Mirjam getan auf dem Weg, als ihr aus Mizraim zogt.
10 Wenn du bei deinem Nächsten irgendein Darlehen hast, sollst du nicht in sein Haus kommen, um ihm sein Pfand abzunehmen.
11 Draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, bei dem du ein Lehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12 Und wenn er ein armer Mann ist, sollst du dich nicht mit seinem Pfand niederlegen;
13 zurückgeben sollst du ihm das Pfand, wenn die Sonne untergeht, daß er sich in seinem Tuch niederlege und dich segne; dir aber wird es als Tugend gelten vor dem Ewigen, deinem Gott.
14 Du sollst einem Mietling, einem armen und elenden, (den Lohn) nicht vorenthalten, von deinen Brüdern oder von deinem Fremdling, der in deinem Land, in deinen Toren, ist.
15 An demselben Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und es soll nicht die Sonne darüber untergehn, denn er ist arm, und darauf richtet er seine Seele; daß er nicht über dich zum Ewigen schreie, und Sünde an dir sei.
16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und nicht Kinder um der Väter willen; ein jeder für seine Sünde sollen sie getötet werden.
17 Du sollst das Recht eines Fremdlings, einer Waise nicht beugen und nicht pfänden das Kleid einer Witwe.
18 Und gedenke, daß du Knecht warst in Mizraim, und daß der Ewige, dein Gott, dich von dort befreit hat; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19 Wenn du deinen Schnitt schneidest auf deinem Feld, und du vergißt eine Garbe auf dem Feld, sollst du nicht umkehren, um sie zu holen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie bleiben, auf daß der Ewige, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hände.
20 Wenn du deinen Ölbaum abklopfst, sollst du nicht nachher die Zweige absuchen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es bleiben.
21 Wenn du Lese hältst in deinem Weinberg, so sollst du keine Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es bleiben.
22 Und gedenke, daß du Knecht warst im Land Mizraim; darum gebiete ich dir, dies zu tun.