Dtn 14

Verbot heidnischer Trauergebräuche

1 Ihr seid Kinder des Herrn, eures Gottes. Ihr dürft euch wegen eines Toten keine Einschnitte machen und euch nicht über der Stirn kahl scheren!1
2 Denn du bist ein Volk, das dem Herrn, seinem Gott, heilig ist. Dich hat der Herr auserwählt aus allen Völkern auf Erden, auf daß du ihm als sein eigen Volk angehörst.

Verbot unreiner Speisen

3 Du darfst nichts Abstoßendes genießen!
4 Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft: Rind, Schaf, Ziege,23
5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Steinbock, Antilope, Wildochs und Bergziege.
6 Alle Tiere, die gespaltene Klauen haben, und zwar beide Klauen ganz durchspalten, und zugleich Wiederkäuer sind, dürft ihr essen.
7 Nicht essen jedoch dürft ihr von den Wiederkäuern und den Spalthufern folgende: Kamel, Hase und Kaninchen. Sie sind zwar Wiederkäuer, aber sie haben keine gespaltenen Hufe. Sie müssen für euch als unrein gelten.
8 Ferner das Schwein. Es hat zwar gespaltene Hufe, aber es ist kein Wiederkäuer. Es muß euch als unrein gelten. - Ihr Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
9 Von allen Tieren, die im Wasser leben, dürft ihr diese essen: Alle, die Flossen und Schuppen haben, dürft ihr essen.
10 Aber alle, die keine Flossen und Schuppen haben, dürft ihr nicht essen, sie müssen euch als unrein gelten.
11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen.
12 Folgende dürft ihr nicht essen: Adler, Lämmergeier, Bartgeier,
13 Weihe, Habicht, die verschiedenen Falkenarten,
14 alle Arten von Raben,
15 ferner Strauß, Schwalbe, Möwe und die verschiedenen Arten der Habichte,
16 Käuzchen, Uhu, Eule,
17 Pelikan, Aasgeier, Sturzpelikan,
18 Storch, alle Arten Regenpfeifer, Wiedehopf und Fledermaus.
19 Auch alle geflügelten Insekten sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.
20 Alles reine Geflügel dürft ihr essen.
21 Ihr dürft kein gefallenes Tier genießen. Dem Fremdling, der in deinen Ortschaften weilt, darfst du es zum Essen abgeben oder es an einen Ausländer verkaufen. Doch du bist ein Volk, das dem Herrn, seinem Gott, heilig ist. - Kein Zicklein darfst du in der Milch seiner Mutter kochen.45

Der Zehnt

22 Zähle den zehnten Teil vom ganzen Ertrag deiner Aussaat, der auf dem Feld wächst, Jahr für Jahr ab!67
23 Halte vor dem Herrn, deinem Gott, an dem Ort, den er sich erwählt, um dort seinem Namen eine Wohnstätte zu bereiten, ein Mahl von dem Zehnten deines Getreides, Mostes und Öles und von den Erstlingswürfen deiner Rinder und Schafe, damit du den Herrn, deinen Gott, allezeit fürchten lernst!8
24 Wenn aber der Weg für dich zu weit ist, so daß du es nicht hintragen kannst, weil der Ort von dir zu weit entfernt ist, den der Herr zur Wohnstätte seines Namens erwählt hat, und der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat,9
25 so mache es zu Geld! Nimm das Geld mit dir und begib dich an die Stätte, die sich der Herr, dein Gott, erwählt hat.
26 Kaufe für das Geld alles, was du begehrst, Rinder, Schafe, Wein, starke Getränke und alles, was du möchtest! Davon halte dort vor dem Herrn, deinem Gott, ein Mahl und sei fröhlich mit deiner Familie!
27 Vergiß dabei auch den Leviten nicht, der in deinen Ortschaften weilt! Hat er doch bei dir keinen Anteil und kein Eigentum.10
28 Jedes dritte Jahr sondre den ganzen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr ab und liefere ihn an deinem Wohnort ab!11
29 Dann können der Levit, der ja bei dir keinen Anteil und kein Eigentum hat, der Fremdling, die Waise und die Witwe, die in deinen Ortschaften leben, kommen und sich satt essen, damit der Herr, dein Gott, dich segne bei allen Werken, die du vollbringst.12
1 Gewöhnlich als Verbot des Totenkults gedeutet. Nach den Propheten aber scheinen diese Riten als gewöhnliche Trauerriten legitim zu sein (vgl. Amos 8, 10;Jes 22, 12;Jer 41, 5;Ez 7, 18); daher kann man sich fragen, ob nicht der >Tote<, um den es geht, der Gott Baal ist, dessen Tod man zu Beginn des Sommers, vgl. Dtn 26, 14;1Kön 18, 28, beim Verschwinden der Vegetation feierte.
2 V. 4 - 18: Die Übersetzung der Tiernamen ist nicht immer sicher.
3 ℘ 4 - 20 # Lev 11§Ez 4, 14;Apg 10, 14f
4 Vgl. Anm. zu Ex 23, 19.
5 ℘ Ex 22, 30;Dtn 7, 6§Ex 23, 19;Ex 34, 26
6 V. 22 - 29: Der Zehnte sollte als Abgabe zum Unterhalt der Leviten, die keinen Erbbesitz wie die übrigen Stämme erhalten hatten (Num 18, 21 - 23), erhoben werden. Er sollte von den Erträgen des Ackers, Weinbergs und des Ölbaums (Lev 27, 30) und von den Rindern, Schafen und Ziegen (Lev 27, 32) abgeliefert werden. Ein Teil dieses Zehnten blieb dem Abliefernden zu einem Mahl am Heiligtum überlassen (Dtn 12, 6f. 17 - 19). Der Zehnte konnte auch verkauft und der Geldwert mit einem Zuschlag von 20% abgeliefert werden (Lev 27, 31). Das hier vorliegende Gesetz gestattet, bei weiter Entfernung, aus dem Erlös am Ort des Heiligtums das Notwendige für ein Mahl einzukaufen und die Leviten dazu einzuladen. In jedem dritten Jahr (wohl im dritten Jahr nach dem Sabbatjahr, da im Sabbatjahr die Erträge den Armen gehörten, vgl. Ex 23, 11) sollte der Zehnte den ortsansässigen Leviten und Armen verbleiben.
7 ℘ 22 - 29 # Lev 27, 30 - 33;Num 18, 21 - 32;Dtn 12, 6. 17. 19;Dtn 26, 12 - 15§2Chr 31, 6;Neh 10, 38;Tob 1, 6f;Sir 35, 8f;Mt 23, 23
8 ℘ Dtn 12, 11;Dtn 15, 19 - 23
9 ℘ Dtn 12, 5. 21
10 ℘ Dtn 10, 9
11 ℘ Dtn 26, 12 - 15
12 ℘ Dtn 28, 12;Sir 7, 33;Sir 12, 2