Landbesitz der Priester und Leviten
1 Wenn ihr das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr als Gabe dem Herrn ein heiliges Stück vom Land darbringen. 25.000 Ellen lang und 20.000 Ellen breit. Dieser Bezirk soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
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2 Von diesem soll zum Heiligtum ein Viereck von je 500 Ellen Seitenlänge gehören; rings um dieses soll ein freier Platz von fünfzig Ellen herumführen.
3 Von diesem Bezirk sollst du ein Stück von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite abmessen. Darin soll das Heiligtum stehen. Es ist das Heiligste vom Land.
4 Es soll den Priestern gehören, die am Heiligtum Dienst tun und die dem Herrn nahen, um ihm zu dienen. Es soll ihnen als Platz für ihre Amtswohnungen dienen und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören.
5 Ein Gebiet von 25.000 Ellen Länge und 10.000 Ellen Breite soll den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum gehören, mit zwanzig Städten zum Wohnen.
Eigentum des Fürsten
6 Als Eigentum der Stadt sollt ihr ein Gebiet von 5.000 Ellen Breite und 25.000 Ellen Länge zur Seite des heiligen Bezirkes bestimmen; das soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7 Dem Fürsten sollt ihr zu beiden Seiten des heiligen Bezirkes und Stadteigentums ein Gebiet bestimmen. Es gehe vom heiligen Bezirk und vom Stadteigentum auf der Westseite nach Westen zu und auf der Ostseite nach Osten zu. In der Länge entspreche es einem der Stammesanteile von der Westgrenze zur Ostgrenze.
8 Das soll er vom Land als sein Eigentum in Israel haben, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das übrige Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.<
Pflichten und Rechte des Fürsten
9 So spricht der allmächtige Herr: >Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttat und Bedrückung, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, meinem Volk seinen Grund und Boden zu rauben<, - Spruch des allmächtigen Herrn.
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10 >Richtige Waage, richtiges Efa, richtiges Bat sollt ihr haben.
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11 Efa und Bat sollen ihr einheitlich geregeltes Maß haben; das Bat soll den zehnten Teil eines Hómer fassen, das Efa gleichfalls den zehnten Teil eines Hómer. Nach dem Hómer sollen die Maße bestimmt werden.
12 Der Schekel soll zwanzig Gera betragen, Fünf- und Zehn-Schekelmünzen sollen im Umlauf sein; fünfzig Schekel sollen bei euch ein Mine ausmachen.
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13 Dies ist die Abgabe, die ihr entrichten sollt: Ein sechstel Efa von jedem Hómer Weizen, und ein Sechstel Efa von jedem Hómer Gerste.
14 Der Satz für das Öl beträgt ein Zehntel Bat von jedem Kor; zehn Bat betragen ein Kor.
15 Ein Schaf auf zweihundert Stück soll von der Herde als Abgabe von den Geschlechtern Israels für das Speiseopfer, das Brand- und Friedopfer dargebracht werden, um den Israeliten Sühne zu schaffen<, -Spruch des allmächtigen Herrn.
16 >Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel gehalten sein.
17 Dem Fürsten soll es obliegen, die Brand-, Speise- und Trankopfer für die Festtage, die Neumondsfeste, die Sabbate, bei allen Festversammlungen des Hauses Israel herbeizubringen. Er soll die Sündopfer, die Speise-, Brand- und Friedopfer darbringen lassen, um dem Haus Israel Sühne zu verschaffen.<
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Die Feier der Festzeiten
18 So spricht der allmächtige Herr: >Am ersten Tag des ersten Monats sollst du einen fehlerlosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum damit entsühnen.
19 Der Priester nehme von dem Blut des Sündopfers und streiche es auf die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Altareinfassung und an die Türpfosten des Tores zum inneren Vorhof.
20 So sollst du es auch am siebten Tag für die tun, die unabsichtlich und unwissentlich gefehlt haben, um so den Tempel zu entsühnen.
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21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Paschafest feiern; sieben Tage soll man ungesäuerte Brote essen.
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22 Der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Jungstier als Sündopfer darbringen.
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23 An den sieben Tagen des Festes opfere er täglich während der sieben Tage dem Herrn als Brandopfer sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
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24 Als Speiseopfer bringe er zu jedem Jungstier ein Efa Mehl, auch zu jedem Widder ein Efa Mehl dar; zu jedem Efa Mehl gebe er ein Hin Öl.
25 Vom fünfzehnten Tag des siebten Monats, dem Beginn des Laubhüttenfestes an, bringe er sieben Tage lang die gleichen Sünd-, Brand-, Speise- und Ölopfer dar.<
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