1 Der Herr sprach zu Mose:
2 Für den Aussätzigen sollen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird, folgende Vorschriften gelten: Er soll zum Priester gebracht werden,
3 und zwar muss der Priester hinaus vor das Lager gehen. Findet der Priester bei der Untersuchung, dass die vom Aussatz betroffene Stelle ausgeheilt ist,
4 so ordne der Priester an, dass man für den, der rein erklärt werden soll, zwei lebendige reine Vögel, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop herbeibringe.
5 Dann gebe der Priester die Weisung, den einen Vogel über einem Tongefäß mit Quellwasser zu schlachten.
6 Den (anderen) lebendigen Vogel sowie das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop nehme er und tauche sie und den lebenden Vogel in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels ein.
7 Darauf besprenge er siebenmal den, der vom Aussatz rein erklärt werden soll, und reinige ihn so. Den lebenden Vogel aber lasse er ins freie Feld fliegen.
8 Hierauf muss der, welcher für rein erklärt werden soll, seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren und sich baden; so wird er rein. Danach darf er in das Lager hineingehen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Am siebten Tag soll er nochmals sein ganzes Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart und seine Augenbrauen, alle seine Haare soll er abscheren, seine Kleider waschen und sich baden; so wird er rein.
10 Am siebten Tag nehme er zwei fehlerlose Lämmer und ein einjähriges fehlerloses weibliches Lamm, ferner als Speiseopfer drei Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl angerichtet ist, und ein Log Öl.
11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen lässt, und jene Dinge vor dem Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes hinstellen.
12 Sodann nehme der Priester das eine Lamm und bringe es als Schuldopfer mit dem Log Öl dar und vollziehe mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn.
13 Darauf schlachte man das Lamm an der Stelle, an der die Sündopfer und Brandopfer geschlachtet werden, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer soll auch das Schuldopfer dem Priester gehören; es ist hochheilig.
14 Nun nehme der Priester vom Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15 Hierauf nehme der Priester von dem Log Öl und gieße es in seine -- des Priesters -- linke Hand.
16 Dann tauche der Priester seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.
17 Von dem übrigen Öl, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen lässt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf das Blut des Schuldopfers.
18 Was vom Öl in seiner Hand noch übrig ist, streiche der Priester auf den Kopf dessen, der sich reinigen lässt, und so entsündige ihn der Priester vor dem Herrn.
19 Dann richte der Priester das Sündopfer her und entsündige den, der sich reinigen lässt, von seiner Unreinheit; darauf schlachte er das Brandopfer.
20 Der Priester bringe das Brandopfer und das Speiseopfer auf dem Altar dar. Hat der Priester ihn so entsündigt, dann ist er rein.
21 Wenn er aber arm ist und die Kosten nicht aufbringen kann, dann nehme er nur ein Lamm als Schuldopfer für den Darbringungsritus, damit ihm Sühnung verschafft werde; dazu ein Zehntel Efa Feinmehl, mit Öl angemacht, als Speiseopfer und ein Log Öl,
22 ferner zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er erschwingen kann, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer.
23 Diese soll er am achten Tag nach seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen.
24 Der Priester nehme das zum Schuldopfer bestimmte Lamm und das Log Öl und der Priester vollziehe mit beidem den Darbringungsritus vor dem Herrn.
25 Dann schlachte man das Lamm als Schuldopfer und der Priester nehme vom Blut des Schuldopfers und streiche dem, der sich rein erklären lässt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen der rechten Hand und an die große Zehe des rechten Fußes.
26 Darauf gieße der Priester etwas Öl in seine linke Hand
27 und sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor den Herrn.
28 Hierauf streiche der Priester von dem Öl in seiner linken Hand dem, der sich reinigen lässt, auf das rechte Ohrläppchen, auf den Daumen der rechten Hand und auf die große Zehe des rechten Fußes über das Blut des Schuldopfers.
29 Was von dem Öl auf der Hand des Priesters übrig ist, gebe er auf den Kopf des zu Reinigenden, um ihn vor dem Herrn zu entsündigen.
30 Dann richte er die eine von den Turteltauben oder jungen Tauben, die er erschwingen konnte, her.
31 Von dem, was er erschwingen konnte, soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer mit dem Speiseopfer dienen. So soll der Priester den, der sich reinigen lässt, vor dem Herrn entsündigen.
32 Dies sind die Vorschriften für die Aussätzigen, die nicht die Kosten für die Reinigung aufbringen können.
33 Der Herr sprach zu Mose und Aaron:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse in dem Land, das euch zu Eigen ist, an ein Haus den Aussatz kommen,
35 so soll der Hausbesitzer hingehen und dem Priester melden: In meinem Haus zeigt sich etwas wie Aussatz.
36 Dann ordne der Priester an, dass man das Haus räume, ehe er die Stelle besichtigt, damit nicht alles im Haus als unrein bezeichnet werden muss. Darauf trete der Priester ein, um das Haus zu besichtigen.
37 Stellt nun der Priester bei der Besichtigung fest, dass sich an den Wänden des Hauses grünliche oder rötlicher Stellen zeigen, die tiefer als die Wandfläche liegen,
38 dann gehe der Priester aus dem Haus vor die Tür und verschließe das Haus sieben Tage.
39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen. Stellt er fest, dass sich die aussätzigen Stellen an den Wänden des Hauses ausgebreitet haben,
40 so ordne der Priester an, dass man die Steine, an denen sich die Stellen befinden, herausnimmt und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort legt.
41 Die Innenwände des Hauses aber soll man abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.
42 Dann soll man andere Steine nehmen, sie an die Stelle der herausgenommenen Steine setzen und das Haus mit frischem Lehm bewerfen.
43 Bricht das Übel in dem Haus von neuem aus, nachdem man die Steine herausgenommen, das Haus abgekratzt und beworfen hat,
44 dann soll der Priester wiederum kommen und es besichtigen. Zeigt sich, dass sich das Übel ausgebreitet hat, so ist ein bösartiger Aussatz im Haus; das Haus ist unrein.
45 Das Haus, seine Steine, sein Holz und der ganze Lehm müssen abgebrochen und aus der Stadt hinaus an einen unreinen Ort geschafft werden.
46 Wer aber das Haus betritt, solange es verschlossen ist, wird unrein bis zum Abend.
47 Wer in dem Haus schläft, muss seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, muss ebenfalls seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester hineingeht und bei der Besichtigung findet, dass sich der Aussatz nicht im Haus ausgebreitet hat, nachdem man es neu verputzt hat, dann soll er das Haus für rein erklären; denn sein Aussatz ist geheilt.
49 Er nehme zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
50 Den einen Vogel schlachte er über einem Tongefäß mit Quellwasser.
51 Dann nehme er das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche alles in das Blut des über dem Quellwasser geschlachteten Vogels und besprenge damit siebenmal das Haus.
52 So entsündige er das Haus mit dem Blut des Vogels und dem Quellwasser, dem Zedernholz, dem Ysop und den Karmesinfäden.
53 Darauf lasse er den lebenden Vogel aus der Stadt in das freie Feld fliegen. So entsündige er das Haus und es ist rein.
54 Dies sind die Bestimmungen für alle Arten von Aussatz und Grind,
55 ferner von Aussatz an Kleidern und Häusern,
56 Hautmalen, Schorf und weißen Flecken.
57 Die Priester sollen darüber belehren, wann etwas rein oder unrein ist. Dies sind die Bestimmungen über den Aussatz.