1 Wenn in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, zum Besitz geben will, jemand auf dem Feld ermordet aufgefunden wird, und man weiß nicht, wer ihn ermordet hat,
2 so sollen deine Ältesten und Richter die Entfernung zu den Städten feststellen, die in der Umgebung des Ermordeten liegen.
3 Wenn die dem Ermordeten zunächst gelegene Stadt ermittelt ist, sollen die Ältesten dieser Stadt eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit herangezogen wurde und noch nie im Joch gegangen ist.
4 Die Ältesten dieser Stadt sollen die junge Kuh an einen fließenden Bach führen, wo nicht geackert und gesät wird. Dort sollen sie der Kuh am Bach das Genick brechen.
5 Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten, denn der Herr, dein Gott, hat sie ausgewählt, seinen Dienst zu versehen und im Namen des Herrn zu segnen. Nach ihrer Entscheidung soll jeder Rechtsstreit und jeder Fall von Körperverletzung erledigt werden.
6 Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Ermordeten am nächsten wohnen, sollen über der jungen Kuh, der am Bach das Genick gebrochen wurde, ihre Hände waschen
7 und laut bezeugen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen.
8 Lass Sühne walten zum Nutzen deines Volkes Israel, das du, Herr, erlöst hast, und gib deinem Volk Israel nicht die Schuld für unschuldig vergossenes Blut. So wird für sie die Blutschuld getilgt sein.
9 Du musst das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, wenn du tun willst, was vor dem Herrn recht ist.
10 Wenn du zum Krieg gegen deinen Feind ausziehst und der Herr, dein Gott, ihn in deine Gewalt gibt und du von ihm Gefangene machst
11 und wenn du dann unter seinen Gefangenen eine Frau von schöner Gestalt siehst und sie lieb gewinnst, sodass du sie dir zur Frau nehmen möchtest,
12 so sollst du sie in dein Haus bringen. Sie schere dann ihr Haupt, schneide ihre Fingernägel,
13 lege ihre Gefangenenkleidung ab, bleibe in deinem Haus und betrauere noch einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter. Danach kannst du mir ihr Verkehr haben und sie ehelichen, dass sie deine Frau ist.
14 Gefällt sie dir aber dann nicht mehr, so musst du sie ganz freigeben; keinesfalls darfst du sie für Geld verkaufen oder sie hart behandeln, weil du sie dir gefügig gemacht hast.
15 Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und wenn ihm beide Söhne geboren haben, wobei der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
16 so darf er, wenn er sein Erbe unter seine Söhne verteilt, den Sohn der geliebten Frau nicht in die Rechte des Erstgeborenen einsetzen zulasten der Rechte des Sohnes der ungeliebten Frau.
17 Er muss vielmehr den Sohn der ungeliebten Frau als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er besitzt, den doppelten Anteil geben. Denn diesen hat er zuerst gezeugt, ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.
18 Wenn jemand einen ungehorsamen und widerspenstigen Sohn hat, der nicht auf die Mahnung seines Vaters und seiner Mutter hören will und ihnen auch nicht gehorcht, nachdem sie ihn zurechtgewiesen haben,
19 dann sollen ihn Vater und Mutter packen und den Ältesten seiner Stadt, beim Tor seines Heimatortes, vorführen.
20 Sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn da ist ungehorsam und widerspenstig; er hört nicht auf uns, er ist ein Verschwender und Säufer!
21 Alle Männer seiner Stadt sollen ihn dann zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen: Ganz Israel aber soll es erfahren und sich fürchten.
22 Wenn über einen Verbrecher das Todesurteil gefällt ist und er hingerichtet wird und du ihn an einem Galgen aufhängst,
23 so darf sein Leichnam nicht über Nacht am Galgen hängen, sondern du musst ihn noch am gleichen Tag begraben. Denn ein Gehängter ist ein Gottesfluch, du aber darfst dein Land, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbbesitz geben will, nicht unrein werden lassen.