5.Mo 22

1 Du darfst nicht zusehen, wie das Rind oder das Schaf deines Bruders sich verläuft, und ihnen deine Hilfe versagen, du sollst sie deinem Bruder unverzüglich zurückbringen.
2 Wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder dir nicht bekannt ist, dann sollst du das Tier in deinen Stall bringen und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder es sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.
3 So sollst du es mit seinem Esel, mit seinem Gewand und mit jedem verlorenen Gegenstand machen, der deinem Bruder verloren gegangen ist und den du findest. Du darfst ihm deine Hilfe nicht verweigern!
4 Du darfst nicht zusehen, wie der Esel oder das Rind deines Bruders zusammenbricht, und ihm deine Hilfe nicht verweigern; du sollst ihm helfen, sie wieder aufzurichten.
5 Keine Frau darf Männerkleider tragen und kein Mann darf Frauenkleider anziehen. Denn jeder, der solches tut, ist dem Herrn, deinem Gott, ein Gräuel.
6 Wenn dir zufällig am Weg, auf einem Baum oder auf dem Boden ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt, während die Mutter über den Jungen oder den Eiern sitzt, so darfst du die Mutter mit den Jungen nicht fangen.
7 Du sollst die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst.
8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dach ein Geländer anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm abstürzen sollte.
9 Du sollst in deinem Weinberg nichts anderes pflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Saat, die du aussäst, und der Ertrag des Weinbergs.
10 Du sollst beim Pflügen nicht Ochse und Esel zusammenspannen.
11 Du sollst kein Mischgewebe aus Wolle und Flachs anziehen.
12 Du sollst an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich umhüllst, Quasten anbringen.
13 Wenn jemand eine Frau geheiratet und mit ihr Verkehr gehabt hat und sie dann nicht mehr liebt,
14 ihr schlimme Dinge zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt und behauptet: Diese Frau habe ich geheiratet; ich habe aber, als ich mit ihr verkehrte, bemerkt, dass sie nicht mehr unberührt war,
15 dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau die Beweise der Jungfräulichkeit nehmen und vor die Ältesten der Stadt ans Tor bringen.
16 Der Vater der jungen Frau soll dann zu den Ältesten sprechen: Meine Tochter habe ich diesem Mann zur Frau gegeben. Da er sie nicht mehr liebt,
17 legt er ihr schlimme Dinge zur Last mit der Behauptung: Ich habe bemerkt, dass deine Tochter nicht mehr unberührt war. Das aber sind die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter. Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18 Daraufhin sollen die Ältesten der Stadt den Ehemann festnehmen und züchtigen lassen.
19 Außerdem sollen sie ihm eine Geldbuße von einhundert Silberschekel auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau aushändigen, weil er eine israelitische Jungfrau in Verruf gebracht hat. Sie soll seine Frau bleiben; er darf sie zeit seines Lebens nicht entlassen.
20 Beruht aber die Anschuldigung auf Wahrheit und haben sich tatsächlich keine Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden,
21 so soll man die junge Frau an die Tür ihres Vaterhauses führen, dass sie die Männer ihrer Heimatstadt zu Tod steinigen, weil sie eine schwere Schandtat in Israel beging, indem sie im Haus ihres Vaters Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22 Wird ein Mann dabei angetroffen, wie er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, sowohl der Mann, der mit der Frau schlief, als auch die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen.
23 Ist eine Jungfrau mit einem Mann verlobt und trifft sie sich mit einem anderen Mann in der Stadt und er schläft mit ihr,
24 dann sollt ihr die beiden zum Tor der Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: die junge Frau, weil sie in der Stadt nicht um Hilfe schrie, und den Mann, weil er die Frau seines Nächsten vergewaltigt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
25 Wenn aber der Mann die verlobte Jungfrau auf freiem Feld trifft und sie vergewaltigt, so soll der Mann, der sie vergewaltigte, allein sterben.
26 Der Jungfrau aber sollst du nichts tun; auf ihr lastet keine todeswürdige Schuld. Dieser Fall entspricht dem, wenn einer seinen Nächsten überfällt und ihn totschlägt.
27 Denn da er sie auf dem freien Feld antraf, kann die verlobte Jungfrau um Hilfe geschrien haben, aber niemand war da, der ihr hätte helfen können.
28 Trifft jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau, packt sie, vergewaltigt sie und wird dabei ertappt,
29 so hat der Mann, der mit ihr verkehrte, dem Vater des Mädchens fünfzig Silberschekel zu zahlen. Er muss sie zur Frau nehmen dafür, dass er ihr Gewalt angetan hat. Sein ganzes Leben darf er sich nicht von ihr trennen.