1 ER redete zu Mosche, sprechend:
2 Rede zu den Söhnen Jissraels, sprechend: Wenn ein Weib Samen trägt
1 und gebiert ein Männliches, ist sie maklig ein Tagsiebent, gleich der Sonderungstage ihres Erschwachens, muß sie maklig sein.
3 Am achten Tag werde das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten.
4 Dreißig Tage und ein Tagdritt bleibe sie im Geblüt des Reinwerdens, alle Darheiligung darf sie nicht berühren, ins Heiligtum darf sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung sich erfüllen.
5 Gebiert sie aber ein Weibliches, ist sie ein Wochenpaar maklig, gleichwie in ihrer Sonderung; sechzig Tage und ein Tagsechst bleibe sie auf dem Geblüt des Reinwerdens.
6 Sobald die Tage ihrer Reinigung sich erfüllen, für einen Sohn oder für eine Tochter, bringe sie ein Schaf, einen Jährling, zu Darhöhung und ein Taubenjunges oder eine Turtel zu Entsündung zum Einlaß des Zelts der Begegnung, zum Priester,
7 er nahe es dar vor IHN, er bedecke über ihr, und sie ist rein vom Born ihres Geblüts aus. Dieses ist die Weisung der Gebärerin, bei Männlichem oder bei Weiblichem.
8 Findet aber ihre Hand nicht genug für ein Lamm, nehme sie zwei Turteln oder zwei Taubenjunge, eins zu Darhöhung und eins zu Entsündung, es bedecke über ihr der Priester, sie ist rein.