1 ER redete zu Mosche und zu Aharon, sprechend:
2 Ein Mensch, wenn an der Haut seines Fleisches ein Mal oder ein Grind oder ein Fleck ist, und es wird an der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzschaden, werde er zu Aharon dem Priester oder zu einem seiner Söhne, der Priester, gebracht.
3 Besieht der Priester den Schaden an der Haut des Fleisches: das Haar in dem Schaden hat sich zu Weiß gewandelt, und für die Sicht ist der Schade tiefer als die Haut seines Fleisches, Aussatzschade ists - besiehts der Priester, makle er ihn.
4 Ists aber ein weißer Fleck an der Haut seines Fleisches und für die Sicht nicht tiefer als die Haut, und das Haar dran hat sich nicht zu Weiß gewandelt, schließe der Priester den Schaden ein Tagsiebent ein.
5 Und besieht ihn der Priester am siebenten Tag: da ist der Schade für seine Augen zum Stillstand gekommen, nicht gebreitet hat sich der Schade an der Haut, schließe ihn der Priester zum andernmal ein Tagsiebent ein.
6 Und besieht ihn der Priester am siebenten Tag zum andernmal: da ist der Schade verblaßt, und nicht gebreitet hat sich der Schade an der Haut, reine ihn der Priester, eine Grindstelle ists, er wasche seine Kleider und ist rein.
7 Breitet aber in die Breite sich die Grindstelle an der Haut, nachdem er vom Priester zu seiner Reinigung besehen ist, und wird er dann zum andernmal dem Priester zu besehen gegeben,
8 besieht dann der Priester: da hat sich die Grindstelle an der Haut gebreitet, makle ihn der Priester, Aussatz ists.
9 Wenn ein Aussatzschade an einem Menschen ist, werde er zum Priester gebracht.
10 Besieht der Priester: da ist ein weißes Mal an der Haut und es hat das Haar zu Weiß gewandelt, und ein Aufleben lebenden Fleisches ist an dem Mal,
11 ein veralteter Aussatz ists an der Haut seines Fleisches, der Priester makle ihn, er schließe ihn nicht ein, denn maklig ist er.
12 Sproßt und sproßt aber der Aussatz an der Haut, daß der Aussatz die ganze Schadenhaut überzieht von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, den ganzen Sehbereich der Augen des Priesters,
13 besieht der Priester: da hat der Aussatz sein ganzes Fleisch überzogen, reine er den Schaden, es hat sich ganz zu Weiß gewandelt, rein ist er.
14 Des Tags aber, wo sich darin lebendes Fleisch sehen läßt, wird er maklig,
15 sieht der Priester das lebende Fleisch, makle er ihn, das lebende Fleisch, maklig ist es, Aussatz ists.
16 Doch wenn das lebende Fleisch zurücktrat und verwandelte sich zu Weiß, und er kam zum Priester,
17 und der Priester besieht ihn: da hat sich der Schade zu Weiß verwandelt, reine der Priester den Schaden, er ist rein.
18 Fleisch, wenn daran an seiner Haut eine Schwäre war, und sie heilte,
19 und an der Stelle der Schwäre ist ein weißes Mal oder ein weißrötlicher Fleck, lasse er sich vom Priester besehen,
20 und besieht der Priester: da ist es für die Sicht eingesunken gegen die Haut, und sein Haar hat sich zu Weiß gewandelt, makle ihn der Priester, Aussatzschade ists, in der Schwäre aufgesproßt.
21 Besieht es aber der Priester: da ist kein weißes Haar dran, und nicht ist es eingesunken gegen die Haut, und es verblaßt, schließe ihn der Priester ein Tagsiebent ein.
22 Breitete es sich in die Breite dann an der Haut, makle ihn der Priester, Schade ists,
23 bestand aber an seinem Platz der Fleck und breitete sich nicht, ists die Narbe der Schwäre, der Priester reine ihn.
24 Oder Fleisch, wenn an seiner Haut eine Brandwunde von Feuer ist, und das Neuaufleben auf der Brandwunde wird ein weißrötlicher oder weißer Fleck,
25 und der Priester besieht es: da hat sich das Haar an dem Fleck zu Weiß verwandelt, und für die Sicht ists tiefer als die Haut, Aussatz ists, in der Brandwunde aufgesproßt, der Priester makle ihn, Aussatzschade ists.
26 Besieht ihn aber der Priester: da ist kein weißes Haar an dem Fleck, und nicht ist er eingesunken gegen die Haut, und er verblaßte, schließe ihn der Priester ein Tagsiebent ein.
27 Und besieht ihn der Priester am siebenten Tag: breitete er sich in die Breite an der Haut, makle ihn der Priester, Aussatzschade ists,
28 bestand aber an seinem Platz der Fleck und breitete sich nicht an der Haut, und er verblaßte, Mal der Brandwunde ists, der Priester reine ihn, denn Narbe der Brandwunde ists.
29 Ein Mann oder ein Weib, bei dem ein Schade ist am Kopf oder am Bart,
30 und der Priester besieht den Schaden: da ist er für die Sicht tiefer als die Haut, und goldfarbnes dünnes Haar ist daran, makle ihn der Priester, Räude ists, Aussatz des Kopfes oder des Bartes ists..
31 Wenn der Priester den Räudeschaden besieht, und da ist er für die Sicht nicht tiefer als die Haut und schwarzes Haar ist nicht daran, schließe der Priester den Räudeschaden ein Tagsiebent ein;
32 besieht der Priester die Räude am siebenten Tag: da hat sich die Räude nicht gebreitet und nicht ist goldfarbnes Haar daran geworden, und für die Sicht ist die Räude nicht tiefer als die Haut,
33 lasse er sich scheren, aber die Räude beschere er nicht, dann schließe der Priester die Räude ein Tagsiebent zum andernmal ein..
34 Und besieht der Priester die Räude am siebenten Tag; da hat sich die Räude nicht an der Haut gebreitet, und für die Sicht ist sie nicht tiefer als die Haut, reine ihn der Priester, er wasche seine Kleider und ist rein.
35 Breitet sich aber die Räude in die Breite an der Haut nach seiner Reinigung,
36 und besiehts der Priester: da hat sich die Räude an der Haut gebreitet, braucht der Priester nicht nach dem goldfarbenen Haar zu suchen, maklig ist er.
37 Bestand aber die Räude für seine Augen, und schwarzes Haar ist daran gewachsen, geheilt ist die Räude, rein ist er, der Priester reine ihn.
38 Ein Mann oder ein Weib, wenn an der Haut ihres Fleisches Flecken sind, weiße Flecken,
39 und der Priester besieht: da sind an der Haut ihres Fleisches blaßweiße Flecken, Glanzer ists, der an der Haut sproßte, rein ist er.
40 Jemand, dem der Kopf kahlt, der ist ein Glatziger, rein ist er.
41 Kahlt ihm der Kopf von der Seite seines Gesichts, der ist ein Plattiger, rein ist er.
42 Wenn aber an seiner Glatze oder an seiner Platte ein weißrötlicher Schade ist, sprossender Aussatz ists an seiner Glatze oder an seiner Platte.
43 Besieht ihn der Priester: da ist ein weißrötliches Schadenmal an seiner Glatze oder an seiner Platte, für die Sicht wie Aussatz an der Haut des Fleisches,
44 ein aussätziger Mann ist er, maklig ist er, makle, makle ihn der Priester, an seinem Kopf ist sein Schade.
45 Der Aussätzige, an dem der Schade ist, seine Kleider seien zerfetzt, sein Kopfhaar sei entfesselt, den Lippenbart mumme er, Maklig! maklig! rufe er.
46 Alle Tage, die der Schade an ihm ist, muß er maklig sein, maklig ist er, einsam bleibt er, außer Lagers ist sein Bleiben.
47 Das Gewand, wenn an ihm ein Aussatzschade ist, an einem Gewand von Wolle oder an einem Gewand von Flachs,
48 oder am Aufzug oder am Einschlag von Flachs und von Wolle, oder an Leder oder an allerart Verarbeitung von Leder,
49 und der Schade ist grünlich oder rötlich am Gewand oder am Leder oder am Aufzug oder am Einschlag oder an allerart Gerät von Leder, Aussatzschade ists, er werde vom Priester besehn. ,
50 Besieht der Priester den Schaden, schließe er den Schaden ein Tagsiebent ein.
51 Besieht er den Schaden am siebenten Tag: der Schade hat sich gebreitet an dem Gewand oder am Aufzug oder am Einschlag oder ans Leder, zu welchem Werk allweg das Leder verarbeitet sein mag, fressender Aussatz ist der Schade, maklig ists,
52 man verbrenne das Gewand oder den Aufzug oder den Einschlag, von Wolle oder von Flachs, oder alles Gerät von Leder, woran der Schade ist, denn fressender Aussatz ists, im Feuer werde es verbrannt.
53 Besieht aber der Priester: da hat sich der Schade nicht gebreitet an dem Gewand oder an dem Aufzug oder an dem Einschlag oder an allerart Gerät von Leder,
54 gebiete der Priester, daß man wasche, woran der Schade ist, und er schließe es ein Tagsiebent zum andernmal ein.
55 Besieht nun der Priester, nachdem der Schade gewaschen wurde: da hat der Schade seinen Augenschein nicht gewandelt, und nicht gebreitet hat sich der Schade, maklig ists, im Feuer sollst du es verbrennen, eine Einzehrung ists an seiner Glatzseite oder an seiner Plattseite.
56 Besieht aber der Priester: da ist der Schade verblaßt, nachdem man ihn wusch, reiße man ihn aus dem Gewand oder aus dem Leder oder aus dem Aufzug oder aus dem Einschlag;
57 wird er aber nochmals ersehn an dem Gewand oder an dem Aufzug oder an dem Einschlag oder an allem Gerät von Leder, sprossender ists, - im Feuer sollst dus verbrennen, woran der Schade ist.
58 Das Gewand aber oder den Aufzug oder den Einschlag oder allerart Gerät von Leder, das du wuschest und der Schade weicht von ihnen, zum andernmal werde es gewaschen, dann ist es rein.
59 Dieses ist die Weisung für den Aussatzschaden eines Gewandes von Wolle oder Flachs oder eines Aufzugs oder Einschlags oder allerart ledernen Geräts, es zu reinen oder zu makeln.