3.Mo 14

1 ER redete zu Mosche, sprechend:
2 Dies sei die Weisung für den Aussatzgeschlagnen am Tag seiner Reinigung: Er werde vor den Priester gebracht,
3 der Priester gehe hinaus vors Lager. Und besieht der Priester: da ist der Aussatzschade von dem Aussätzigen abgeheilt,
4 gebiete der Priester, daß man für den sich Reinigenden zwei lebende reine Vögel nehme und Zedernholz und Karmesinwolle und Ysop..
5 Der Priester gebiete, daß man den einen Vogel metze in ein Tongefäß über lebendigem Wasser,
6 den lebenden Vogel, den nehme er und das Zedernholz und die Karmesinwolle und den Ysop und tauche die und den Vogel, den lebenden, in das Blut des Vogels, des über dem lebendigen Wasser gemetzten,
7 er spritze es auf den vom Aussatz sich Reinigenden siebenmal, so reinige er ihn, den lebenden Vogel aber freischicke er aufs offne Feld.
8 Der sich Reinigende wasche seine Kleider, er schere all sein Haar, er bade im Wasser, und sei rein, danach darf er ins Lager kommen, doch bleibe er außer seinem Zelt ein Tagsiebent.
9 Es geschehe am siebenten Tag: er schere all sein Haar, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen, all sein Haar schere er, er wasche seine Kleider, er bade sein Fleisch im Wasser, und sei rein.
10 Am achten Tag nehme er zwei heile Schaflämmer und ein Schafweibchen, Jährling, heil, und drei Zehntteile Feinmehls zu Hinleite, mit Öl verrührt und noch Öls eine Kanne,
11 der Priester, der reinigt, stelle den Mann, der sich reinigt, und sie vor IHN, an den Einlaß des Zelts der Begegnung,
12 der Priester nehme das eine Lamm und nahe es zu Abschuldung nebst der Kanne Öl, er schwinge sie einen Schwung vor IHM,
13 er metze das Lamm an dem Ort, wo die Entsündung und die Darhöhung gemetzt wird, am Ort der Heiligung, denn wie die Entsündung ist die Abschuldung dem Priester, Abheiligung von Darheiligungen ist sie.
14 Der Priester nehme vom Blut der Abschuldung, der Priester gebs an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes,
15 der Priester nehme von der Kanne Öl, er gieße auf des Priesters linke Hohlhand,
16 der Priester tauche durch das Öl, das auf seiner linken Hohlhand ist, seinen rechten Finger, er spritze vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor IHN,
17 von dem Überbleib des Öls aber, das auf seiner Hohlhand ist, gebe der Priester an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes auf das Blut der Abschuldung,
18 und das Überbliebne des Öls, das auf der Hohlhand des Priesters ist, gebe er auf den Kopf des sich Reinigenden: Es bedecke über ihm der Priester vor IHM.
19 Der Priester mache die Entsündung und bedecke über dem von seinem Makel sich Reinigenden, danach metze er die Darhöhung,
20 der Priester höhe die Darhöhung und die Hinleite auf der Schlachtstatt: Es bedecke der Priester über ihm, und er ist rein.
21 Ist er aber arm und seine Hand reicht nicht zu, nehme er ein einziges Lamm als Abschuldung zum Schwung, über ihm zu bedecken, und ein einziges Zehntteil Feinmehls, mit Öl verrührt, zu Hinleite, und Öls eine Kanne,
22 und zwei Turteln oder zwei Taubenjunge, wozu seine Hand reicht, eins sei Entsündung und eines Darhöhung,
23 er bringe sie am achten Tag nach seiner Reinigung zum Priester, zum Einlaß des Zelts der Begegnung, vor IHN.
24 Der Priester nehme das Lamm der Abschuldung und die Kanne Öl, der Priester schwinge sie einen Schwung vor IHM.
25 Man metze das Lamm der Abschuldung, der Priester nehme vom Blut der Abschuldung, er gebs an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes.
26 Vom Öl gieße der Priester auf des Priesters linke Hohlhand,
27 der Priester spritze mit seinem rechten Finger vom Öl das auf seiner linken Hohlhand ist siebenmal vor IHN,
28 der Priester gebe vom Öl, das auf seiner Hohlhand ist, an den rechten Ohrlappen des sich Reinigenden und an den Daumen seiner rechten Hand und an den Daumzeh seines rechten Fußes auf die Stelle des Bluts der Abschuldung,
29 und das Überbliebne vom Öl, das auf der Hohlhand des Priesters ist, gebe er auf den Kopf des sich Reinigenden, über ihm zu bedecken vor IHM.
30 Er mache die eine von den Turteln oder von den Taubenjungen, von dem, wozu seine Hand reichte,
31 wozu seine Hand reichte, das eine zur Entsündung und das eine zur Darhöhung nebst der Hinleite. Es bedecke der Priester über dem sich Reinigenden vor IHM.
32 Dieses ist die Weisung für den, an dem ein Aussatzschade ist und dessen Hand nicht zureicht, bei seiner Reinigung.
33 ER redete zu Mosche und zu Aharon, sprechend:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Hufe gebe, und ich gebe einem Haus des Lands eurer Hufe einen Aussatzschaden ein,
35 komme, dem das Haus gehört, und melde es dem Priester, sprechend: Wie ein Schade ists mir zu sehn an dem Haus.
36 Dann gebiete der Priester, daß man das Haus räume, bevor der Priester kommt, den Schaden zu besehen, daß nicht alles was im Hause ist maklig werde, danach komme der Priester, das Haus zu besehen.
37 Besieht er nun den Schaden: da ist der Schade an den Wänden des Hauses, Ausschälungen grünlich oder rötlich, und für die Sicht eingesunken gegen die Wand,
38 gehe der Priester zum Hause hinaus, an den Einlaß des Hauses, und verschließe das Haus ein Tagsiebent.
39 Kehrt der Priester am siebenten Tag zurück und besieht: da hat sich der Schade an den Wänden des Hauses gebreitet,
40 gebiete der Priester, daß man die Steine, an denen der Schade ist, ausbreche, sie außer der Stadt hinwerfe an einen makligen Ort..
41 Das Haus aber lasse er hausinnen ringsum abkratzen, man schütte den Lehm, den man abgekratzt hat, außer der Stadt an einen makligen Ort,
42 man nehme andere Steine und bringe sie an den Platz der Steine, und andern Lehm nehme man und tünche das Haus.
43 Kehrt aber der Schade wieder und sproßt am Haus auf, nachdem man die Steine ausgebrochen hat, und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Tünchen,
44 und kommt der Priester und besieht: da hat sich der Schade am Haus gebreitet, fressender Aussatz ists am Haus, maklig ists,
45 man schleife das Haus, seine Steine, sein Holz, allen Lehm des Hauses, man brings hinaus vor die Stadt, an einen makligen Ort.
46 Wer in das Haus kommt alle Tage, da man es verschlossen hat, wird maklig bis an den Abend,
47 wer in dem Hause sich legte, wasche seine Kleider, wer in dem Hause aß, wasche seine Kleider.
48 Kommt aber der Priester, kommt er und besieht: da hat sich der Schade am Haus nicht gebreitet nach dem Tünchen des Hauses, reine der Priester das Haus, denn geheilt ist der Schade.
49 Er nehme, das Haus zu entsünden, zwei Vögel, Zedernholz, Karmesinwolle und Ysop,
50 er metze den einen Vogel in ein Tongefäß über lebendigem Wasser,
51 er nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinwolle und den lebenden Vogel, er tauche sie in das Blut des gemetzten Vogels und in das lebendige Wasser, er spritze gegen das Haus siebenmal.
52 Er entsünde das Haus mit dem Blut des Vogels und mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebenden Vogel, mit dem Ysop und mit der Karmesinwolle.
53 Er freischicke den lebenden Vogel zur Stadt hinaus, ins offne Feld. Er bedecke über dem Haus, es ist rein.
54 Dieses ist eine Weisung bei allem Aussatzschaden, bei der Räude,
55 bei dem Aussatz des Gewands und beim Haus,
56 bei dem Mal, bei dem Grind und bei dem Fleck,
57 zu weisen über den Tag des Makliggewordenen und über den Tag des Reingewordenen, dies die Weisung vom Aussatz.