Exod 21

1 Und dies sind die richterlichen Entscheidungen1, die du ihnen vorlegen sollst:2

2 Falls du einen hebräischen Sklaven3 kaufen solltest, wird er sechs Jahre Sklave sein, aber im siebten wird er als ein Freigelassener ohne Entgelt ausgehen.4
3 Sollte er allein kommen, so wird er allein [frei] ausgehen. Ist er der Besitzer einer Frau, dann soll seine Frau mit ihm [frei] ausgehen.
4 Wenn sein Herr ihm eine Frau geben sollte, und sie gebiert ihm tatsächlich Söhne oder Töchter, so werden die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn5 gehören,6 und er wird allein [frei] ausgehen.7
5 Wenn aber der Sklave beharrlich sagen sollte: ‚Ich liebe meinen Herrn8, meine Frau und meine Söhne wirklich; ich will nicht als ein Freigelassener ausgehen‘,9
6 dann soll ihn sein Herr nahe vor den [wahren] Gott bringen und soll ihn an die Tür oder den Türpfosten heranführen; und sein Herr soll sein Ohr mit einem Pfriem durchbohren, und er soll auf unabsehbare Zeit sein Sklave sein.10

7 Und falls ein Mann seine Tochter als Sklavin verkaufen sollte,11 wird sie nicht in der Weise [frei] ausgehen, wie männliche Sklaven ausgehen.
8 Wenn sie den Augen ihres Herrn mißfällt, so daß er sie nicht zur Nebenfrau12 bestimmt, sondern sie loskaufen läßt, wird er nicht befugt sein, sie an ein fremdländisches Volk zu verkaufen, indem er treulos an ihr handelt.
9 Und wenn er sie für seinen Sohn bestimmen sollte, so soll er mit ihr gemäß dem für Töchter gebührenden Recht handeln.13
10 Wenn er sich eine andere Frau nehmen sollte, so dürfen ihr Unterhalt, ihre Bekleidung14 und was ihr in der Ehe zusteht15 nicht vermindert werden.
11 Wenn er ihr diese drei Dinge nicht leisten wird, dann soll sie umsonst, ohne Geld, ausgehen.

12 Wer einen Menschen schlägt, so daß er tatsächlich stirbt, soll unweigerlich zu Tode gebracht werden.16
13 Liegt aber einer nicht auf der Lauer, und der [wahre] Gott läßt es durch seine Hand geschehen,1718 dann muß ich dir einen Ort festsetzen, wohin er fliehen kann.19
14 Und falls sich ein Mann gegen seinen Mitmenschen derart erhitzt, daß er ihn mit Hinterlist tötet,20 so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt.21
15 Und wer seinen Vater und seine Mutter schlägt, soll unweigerlich zu Tode gebracht werden.22

16 Und wer einen Menschen entführt23 und ihn tatsächlich verkauft24 oder in wessen Hand er gefunden worden ist, soll unweigerlich zu Tode gebracht werden.25

17 Und wer Übles auf seinen Vater und seine Mutter herabruft, soll unweigerlich zu Tode gebracht werden.26

18 Und falls Männer in Zank geraten sollten und einer seinen Mitmenschen tatsächlich mit einem Stein oder einer Hacke27 schlägt, und er stirbt nicht, wird aber bettlägerig,
19 dann soll, wenn er aufsteht und draußen an etwas, was er als Stütze hat, tatsächlich umhergeht, der, der ihn geschlagen hat, straffrei sein; er wird nur für die verlorene Arbeitszeit des Betreffenden Ersatz leisten, bis er ihn völlig hat heilen lassen.

20 Und falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt28 und dieser unter seiner Hand tatsächlich stirbt, so soll er unbedingt gerächt werden.29
21 Wenn er jedoch einen Tag oder zwei Tage am Leben bleibt30, so werde er nicht gerächt, denn er ist sein Geld31.

22 Und falls Männer miteinander raufen sollten und sie eine Schwangere tatsächlich verletzen und ihre Kinder32 wirklich abgehen33, aber es entsteht kein tödlicher Unfall, so soll ihm unbedingt gemäß dem, was der Besitzer der Frau ihm auferlegen mag, Schadenersatz auferlegt werden; und er soll ihn durch die Schiedsrichter34 geben.
23 Sollte aber ein tödlicher Unfall entstehen, dann sollst du Seele35 für Seele geben,36
24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß,37
25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Hieb für Hieb.38

26 Und falls ein Mann das Auge seines Sklaven oder das Auge seiner Sklavin schlagen sollte und es wirklich verdirbt, soll er ihn als Ersatz für sein Auge als Freigelassenen wegsenden.39
27 Und wenn es der Zahn seines Sklaven sein sollte oder der Zahn seiner Sklavin, den er ausschlägt, soll er ihn als Ersatz für seinen Zahn als Freigelassenen wegsenden.

28 Und falls ein Stier einen Mann oder eine Frau stoßen sollte und der Betreffende tatsächlich stirbt, soll der Stier unbedingt gesteinigt werden,40 aber sein Fleisch darf nicht gegessen werden; und der Besitzer des Stiers ist straffrei.
29 Wenn aber ein Stier früher die Gewohnheit hatte, stößig zu sein, und sein Besitzer verwarnt worden war, er ihn aber nicht unter Bewachung hielt und er einen Mann oder eine Frau zu Tode brachte, soll der Stier gesteinigt und auch sein Besitzer soll zu Tode gebracht werden.
30 Wenn ihm ein Lösegeld41 auferlegt werden sollte, dann soll er den Erlösungspreis für seine Seele geben gemäß allem, was ihm auferlegt werden mag.42
31 Ob er einen Sohn gestoßen oder eine Tochter gestoßen hat, so soll mit ihm gemäß dieser richterlichen Entscheidung verfahren werden.43
32 Wenn es ein Sklave oder eine Sklavin war, die der Stier gestoßen hat, wird er seinem Herrn den Preis von dreißig Schekel44 geben, und der Stier wird gesteinigt werden.

33 Und falls ein Mann eine Grube öffnen sollte oder falls ein Mann eine Grube ausheben und sie nicht zudecken sollte und ein Stier oder ein Esel tatsächlich hineinfällt,45
34 so soll der Besitzer der Grube Ersatz leisten.46 Den Preis soll er seinem Besitzer zurückgeben, und das tote Tier wird sein eigen werden.
35 Und falls eines Mannes Stier den Stier eines anderen verletzen sollte und er tatsächlich stirbt, dann sollen sie den lebenden Stier verkaufen und den dafür ausgezahlten Preis teilen; und auch den toten sollten sie teilen.47
36 Oder wenn es bekannt war, daß ein Stier früher die Gewohnheit hatte, stößig zu sein, aber sein Besitzer ihn nicht ständig unter Bewachung hielt,48 sollte er unbedingt Stier um Stier erstatten,49 und der tote wird ihm gehören.

1 Od.: „die Rechtsentscheidungen“, „die Rechtsbestimmungen“.
2Exod 24:3, Deut 4:14, Rev 15:4
3Lev 25:39, 2Kgs 4:1, Matt 18:25
4Deut 15:12, Jer 34:14
5 Wtl.: „ihren Herren“. Hebr.: laʼdhonḗha, Hoheitspl.; in Gottes Gesetz die Bezeichnung für den Dienstherrn.
6Lev 25:44, Lev 25:46
7Deut 15:12
8 „Meinen Herrn“. Hebr.: ʼadhoní, Sg.; die Bezeichnung, die der Sklave für seinen Dienstherrn gebrauchte.
9Deut 15:16
10Deut 15:17
11Neh 5:5
12Gen 16:5, Gal 4:22
13Num 30:16
14Eph 5:29, 1Tim 5:8
15Deut 25:5, 1Cor 7:3
16Gen 9:6, Num 35:30, Matt 5:21
17 Od.: „der [wahre] Gott macht es durch seine Hand geschehen“. LXXVg: „Gott hat ihn in seine Hände (Hand) übergeben“.
18Num 35:22, Deut 19:4, Eccl 9:11
19Num 35:11, Deut 4:42, Deut 19:3, Josh 20:7
20Num 15:30, Deut 19:11, 2Sam 3:27, 1John 3:15
211Kgs 1:50, 1Kgs 2:29, 2Kgs 11:15
22Exod 20:12, 1Tim 1:9
23Gen 40:15, 1Tim 1:10
24Gen 37:28
25Deut 24:7
26Lev 20:9, Prov 20:20, Prov 30:11, Prov 30:17, Matt 15:4
27 „Der Faust“, LXXVg.
28Prov 10:13
29Gen 9:5, Lev 24:17
30 Wtl.: „stehen bleibt“. Vgl. 9:16, Fn. („bestehen lassen“).
31 Od.: „ein mit seinem Geld Erkaufter“.
32Ps 139:16, Jer 1:5
33 D. h., eine Frühgeburt eintritt.
34Exod 18:26, Deut 16:18, Deut 17:8, Deut 22:18, 2Chr 19:10
35 Od.: „Leben“. Hebr.: néphesch; gr.: psychḗn; lat.: ạnimam.
36Gen 9:6, Lev 24:17, Num 35:31, Rev 21:8
37Lev 24:20, Judg 1:7, Matt 5:38
381Sam 15:33, Matt 7:2
39Eph 6:9, Col 4:1
40Gen 9:5, Num 35:33
41 Od.: „eine Wiedergutmachung“. Wtl.: „eine Deckung“.
42Deut 17:8
43Deut 1:17
44Zech 11:12, Matt 27:9
45Matt 12:11, 1Cor 10:24
46Exod 22:6, Exod 22:14, Deut 22:8
47Lev 25:17, Matt 7:12
48Prov 22:3
49Lev 24:21