Lev 25

1 Und Jehova redete ferner zu Moses auf dem Berg Sịnai, indem [er] sprach:
2 „Rede zu den Söhnen Israels, und du sollst zu ihnen sagen: ‚Wenn ihr schließlich in das Land kommt, das ich euch gebe,1 dann soll das Land einen Sabbat für Jehova beobachten.2
3 Sechs Jahre solltest du dein Feld besäen, und sechs Jahre solltest du deinen Weingarten beschneiden, und du sollst den Ertrag des Landes einsammeln.3
4 Doch im siebten Jahr sollte ein Sabbat vollständiger Ruhe für das Land eintreten,4 ein Sabbat für Jehova. Dein Feld sollst du nicht besäen, und deinen Weingarten sollst du nicht beschneiden.
5 Was aus den ausgefallenen Körnern deiner Ernte nachwächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht einsammeln. Es sollte ein Jahr vollständiger Ruhe für das Land eintreten.
6 Und der Sabbat[ertrag] des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin und deinem Lohnarbeiter und dem bei dir Angesiedelten, denen, die als Fremdlinge bei dir weilen,
7 und deinem Haustier und dem wildlebenden Tier, das in deinem Land ist. Sein ganzer Ertrag sollte zum Essen dienen.

8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre5 zählen, siebenmal sieben Jahre, und die Tage der sieben Sabbatjahre6 sollen sich für dich auf neunundvierzig Jahre belaufen.
9 Und du sollst das laut tönende Horn7 im siebten Monat, am Zehnten des Monats,8 erschallen9 lassen;10 am Sühnetag11 solltet ihr das Horn in eurem ganzen Land erschallen lassen.
10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen12 und im Land Freiheit13 ausrufen für alle seine Bewohner.14 Es wird ein Jubeljahr1516 für euch werden, und ihr sollt ein jeder zu seinem Besitz zurückkehren, und ihr solltet ein jeder zu seiner Familie zurückkehren.17
11 Ein Jubeljahr wird das fünfzigste Jahr für euch werden.18 Ihr sollt nicht säen noch das ernten, was im Boden aus den ausgefallenen Körnern nachwächst, noch die Trauben seiner unbeschnittenen Weinstöcke lesen.19
12 Denn es ist ein Jubeljahr. Es sollte euch etwas Heiliges werden. Vom Feld weg dürft ihr essen, was das Land hervorbringt.20

13 In diesem Jubeljahr solltet ihr, ein jeder, zu seinem Besitz zurückkehren.21
14 Wenn ihr nun eurem Genossen Ware verkaufen oder von der Hand eures22 Genossen kaufen solltet23, so tut einander nicht unrecht.24
15 Nach der Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr solltest du von deinem Genossen kaufen; nach der Zahl der Ernteertragsjahre sollte er dir verkaufen.25
16 Im Verhältnis zur Vielzahl der Jahre sollte er ihren Kaufpreis mehren,26 und im Verhältnis zur geringen [Zahl] der Jahre sollte er ihren Kaufpreis mindern, denn die Anzahl von Ernteerträgen ist das, was er dir verkauft.
17 Und keiner von euch soll seinem Genossen unrecht tun,27 und du sollst Furcht haben vor deinem Gott,28 denn ich bin Jehova29, euer Gott.30
18 So sollt ihr meine Satzungen ausführen, und ihr solltet meine richterlichen Entscheidungen beobachten, und ihr sollt sie ausführen. Dann werdet ihr im Land gewiß in Sicherheit wohnen.31
19 Und das Land wird tatsächlich seinen Fruchtertrag geben,32 und ihr werdet bestimmt bis zur Sättigung essen und darin in Sicherheit wohnen.33

20 Falls ihr aber sagen solltet: „Was werden wir im siebten Jahr essen, da wir doch nicht säen oder unsere Ernteerträge einsammeln dürfen?“,34
21 in diesem Fall werde ich euch bestimmt meinen Segen im sechsten Jahr entbieten, und es soll seinen Ernteertrag für drei Jahre liefern.35
22 Und ihr sollt im achten Jahr säen, und ihr sollt vom alten Ernteertrag essen bis zum neunten Jahr. Bis sein Ernteertrag kommt, werdet ihr das Alte essen.

23 Das Land sollte also nicht für immer verkauft werden,36 denn das Land ist mein.37 Denn ansässige Fremdlinge und Ansiedler seid ihr von meinem Standpunkt aus.38
24 Und im ganzen Land eures Besitzes solltet ihr dem Land das Rückkaufsrecht gewähren.39

25 Falls dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkaufen muß, so soll ein ihm nahe verwandter Rückkäufer kommen und zurückkaufen, was sein Bruder verkauft hat.40
26 Und falls es sich erweist, daß jemand keinen Rückkäufer hat, und seine eigene Hand macht tatsächlich Gewinn, und er findet wirklich [Mittel] genug für seinen Rückkauf,
27 dann soll er die Jahre von dem Zeitpunkt an, da er es verkaufte, berechnen, und er soll das, was an Geld übrigbleibt, dem Mann zurückgeben, mit dem er den Verkauf tätigte, und er soll zu seinem Besitz zurückkehren.41

28 Wenn aber seine Hand nicht [Mittel] genug findet, ihm zurückzuerstatten, so soll das, was er verkaufte, bis zum Jubeljahr in der Hand seines Käufers bleiben;42 und es soll im Jubeljahr [frei] ausgehen, und er soll zu seinem Besitz zurückkehren.43

29 Falls nun ein Mann ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkaufen sollte, dann soll sein Rückkaufsrecht weiterbestehen, bis das Jahr seit der Zeit seines Verkaufs ganz zu Ende ist; sein Rückkaufsrecht44 sollte ein ganzes Jahr45 weiterbestehen.
30 Doch wenn es nicht zurückgekauft werden sollte, bevor das ganze Jahr für ihn voll geworden ist, soll das Haus, das sich in der Stadt befindet, die eine Mauer hat, dann für immer das Eigentum seines Käufers durch seine Generationen hindurch bleiben. Es sollte im Jubeljahr nicht [frei] ausgehen.
31 Die Häuser von Siedlungen jedoch, die keine Mauer ringsum haben, sollten als Teil des Feldes des Landes gerechnet werden. Das Rückkaufsrecht46 dafür sollte weiterbestehen, und im Jubeljahr47 sollte es [frei] ausgehen.

32 Was die Städte der Levịten mit den Häusern der Städte ihres Besitzes betrifft,48 sollte das Rückkaufsrecht für die Levịten bis auf unabsehbare Zeit weiterbestehen.49
33 Und wo Eigentum der Levịten nicht zurückgekauft wird50, soll dann das in der Stadt seines Besitzes verkaufte Haus51 im Jubeljahr [frei] ausgehen;52 denn die Häuser der Städte der Levịten sind ihr Besitztum inmitten der Söhne Israels.53
34 Überdies darf das Feld des Weidegrundes54 ihrer Städte nicht verkauft werden, denn es ist ihr Besitztum auf unabsehbare Zeit.

35 Und falls dein Bruder verarmt und er somit finanziell schwach ist55 neben dir,56 so sollst du ihn unterstützen.57 Wie ein ansässiger Fremdling und ein Ansiedler58 soll sein Leben bei dir erhalten bleiben.
36 Nimm nicht Zins und Wucher von ihm,59 sondern du sollst Furcht haben vor deinem Gott;60 und dein Bruder soll bei dir am Leben bleiben.
37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben,61 und du sollst deine Nahrung nicht um Wucher geben.
38 Ich bin Jehova, euer Gott, der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euch das Land Kạnaan zu geben,62 um mich als euer Gott zu erweisen.63

39 Und falls dein Bruder neben dir verarmt und er sich dir verkaufen muß,64 sollst du ihn nicht als einen Arbeiter in sklavischem Dienst gebrauchen.65
40 Er sollte bei dir wie ein Lohnarbeiter sein,66 wie ein Ansiedler. Er sollte bis zum Jubeljahr bei dir dienen.
41 Und er soll von dir [frei] ausgehen, er und seine Söhne mit ihm, und er soll zu seiner Familie zurückkehren, und er sollte zum Besitztum seiner Vorväter zurückkehren.67
42 Denn sie sind meine Sklaven, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe.68 Sie sollen sich nicht so verkaufen, wie ein Sklave verkauft wird.
43 Du sollst ihn nicht tyrannisch niedertreten,69 und du sollst Furcht haben vor deinem Gott.70
44 Was deinen Sklaven und deine Sklavin betrifft, die dein werden, von den Nationen, die rings um euch sind, von ihnen dürft ihr einen Sklaven und eine Sklavin kaufen.
45 Und auch von den Söhnen der Ansiedler, die als Fremdlinge bei euch weilen,71 von ihnen könnt ihr kaufen und von ihren Familien, die sich bei euch befinden, die ihnen in eurem Land geboren worden sind; und sie sollen euch als Besitz gehören.
46 Und ihr sollt sie als Erbe auf eure Söhne nach euch übergehen lassen, als ein Erbbesitz auf unabsehbare Zeit.72 Ihr könnt sie als Arbeiter gebrauchen, aber eure Brüder, die Söhne Israels, sollst du nicht, einer den anderen, tyrannisch niedertreten.73

47 Falls aber die Hand des ansässigen Fremdlings oder des Ansiedlers bei dir wohlhabend wird, und dein Bruder ist neben ihm verarmt und muß sich dem ansässigen Fremdling oder dem Ansiedler74 bei dir oder einem Glied der Familie des ansässigen Fremdlings verkaufen,
48 so wird, nachdem er sich verkauft hat,75 das Rückkaufsrecht in seinem Fall weiterbestehen.76 Einer seiner Brüder kann ihn zurückkaufen.77
49 Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels mag ihn zurückkaufen, oder irgendein Blutsverwandter von seinem Fleische,78 einer von seiner Familie, kann ihn zurückkaufen.



Oder wenn seine eigene Hand wohlhabend geworden ist, soll er sich dann selbst zurückkaufen.79
50 Und er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an rechnen, in dem er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr80, und das Geld seines Verkaufs soll der Zahl der Jahre entsprechen.81 So, wie die Arbeitstage eines Lohnarbeiters gerechnet werden, sollte er weiter bei ihm sein.8283
51 Sind es noch viele Jahre, sollte er ihnen entsprechend seinen Rückkaufspreis von seinem Kaufgeld erstatten.
52 Bleiben aber nur noch wenige von den Jahren bis zum Jubeljahr84 übrig, dann soll er für sich eine Berechnung anstellen. Entsprechend seinen Jahren sollte er seinen Rückkaufspreis erstatten.
53 Er sollte wie ein Lohnarbeiter85 von Jahr zu Jahr weiterhin bei ihm sein. Er darf ihn nicht vor deinen Augen tyrannisch niedertreten.86
54 Wenn er sich jedoch zu diesen Bedingungen nicht zurückkaufen kann, dann soll er im Jubeljahr [frei] ausgehen,87 er und seine Söhne mit ihm.

55 Denn mir sind die Söhne Israels Sklaven. Sie sind meine Sklaven,88 die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe.89 Ich bin Jehova, euer Gott.90

1Gen 15:16, Deut 32:8, Ps 24:1
2Lev 26:34, 2Chr 36:21
3Exod 23:10
4Exod 23:11, Lev 26:34
5 „Sabbatjahre“. Wtl.: „Sabbate von Jahren“. Hebr.: schabbethóth schaním; lat.: ebdọmades annọrum, „Wochen von Jahren“.
6 „Sabbatjahre“. Gr.: hebdomádes etṓn, „Wochen von Jahren“. Vgl. Da 9:24, Fn. („Wochen“).
7 „Das . . . Horn“. Hebr.: schōphár.
8Lev 23:27
9 Wtl.: „hingehen (ergehen)“.
10Num 10:2, Num 10:10
11Lev 16:30, Lev 23:28
12 Od.: „heilighalten (als geheiligt behandeln)“.
13 Od.: „Freilassung [von Sklaven]“.
14Ps 146:7, Isa 61:1, Isa 63:4, Jer 34:8, Luke 4:18, Rom 8:21
15 „Ein Jubeljahr“. Hebr.: jōvél; Vgc(lat.): iubilaeus. LXX: „ein Signaljahr der Freilassung“. In 2Mo 19:13 wird jōvél mit „Widderhorn“ wiedergegeben.
16Lev 27:17, Lev 27:24
17Lev 25:13, Num 36:4, Deut 15:1
18Matt 12:8, Matt 12:12, Rom 8:21
19Lev 25:5
20Exod 23:11, Lev 25:6
21Lev 25:30, Lev 27:24
22 „Eurem . . . eures“. Wtl.: „deinem . . . deines“.
23 „Kaufen solltet“. Im Hebr. steht dafür ein Infinitivus absolutus. Vgl. 2Mo 20:8, Fn.
241Sam 12:3, Prov 14:31, Amos 5:11, Mic 2:2, 1Cor 6:8
25Lev 27:18
26Lev 27:23
27Lev 19:13, Prov 22:22, Jer 7:6
28Gen 20:11, Gen 22:12, Lev 25:43, 1Sam 12:24, Neh 5:9, Prov 1:7, Prov 8:13, Acts 9:31
29 Hebr.: Jehowáh. Siehe Anh. 1A.
30Isa 33:22
31Deut 12:10, Ps 4:8, Prov 1:33
32Lev 26:5, Ps 67:6, Ezek 34:27, Joel 2:24
33Ezek 34:25
34Lev 25:5, Matt 6:25
35Gen 26:12, Deut 28:8, Mal 3:10
361Kgs 21:3, Ezek 48:14
372Chr 7:20, Ps 24:1, Ps 85:1, Joel 2:18
381Chr 29:15, Ps 39:12, 1Pet 2:11
39Lev 25:51
40Ruth 2:20, Ruth 4:4, Ruth 4:6, Jer 32:7
41Lev 25:50
42Lev 25:10, Lev 25:13, Lev 27:24
43Lev 25:10
44Lev 25:25, Lev 25:51
45 „Ein ganzes Jahr“. Wtl.: „Tage“. Vgl. V. 30.
46Lev 25:48
47Lev 25:10
48Num 35:2, Num 35:8, Josh 21:2
49Jer 32:8
50 „Nicht zurückgekauft wird“, Vg, was mit dem Sinn dieser Stelle übereinstimmt; in MSam fehlt „nicht“.
51 „Das in der Stadt . . . verkaufte Haus“, in Übereinstimmung mit LXX; M: „der Verkauf des Hauses und die Stadt . . .“
52Lev 25:28
53Num 18:20, Num 35:4, Deut 18:1
54Num 35:7, Josh 14:4, Josh 21:2
55 Wtl.: „und seine Hand wankt“.
56Lev 25:25, Deut 15:7, Ps 41:1, Prov 14:20, Prov 17:5, Prov 19:17, Mark 14:7
57Ps 37:26, Ps 112:5, Prov 3:27, Prov 14:31, Luke 6:35, Acts 11:29, 1Tim 6:18, 1John 3:17
58Exod 22:21, Exod 23:9, Lev 19:34, Deut 10:18
59Exod 22:25, Deut 23:19, Neh 5:7, Ps 15:5, Prov 28:8, Ezek 18:13
60Ps 89:7, Prov 8:13, Heb 12:28
61Deut 23:20, Neh 5:10, Luke 6:35
62Exod 20:2, 1Kgs 8:51
63Exod 6:7, Num 15:41
64Exod 21:2, Deut 15:12, 2Kgs 4:1, Neh 5:5
65Exod 1:14
66Lev 25:53, 1Kgs 9:22
67Exod 21:3, Lev 25:10
68Exod 19:5, Lev 25:55
69Exod 1:13, Exod 3:7, Isa 47:6, Eph 6:9, Col 4:1
70Exod 1:17, Lev 25:17, Eccl 12:13
71Exod 12:38, Josh 9:21
72Isa 14:2
73Lev 25:39, Lev 25:43
74 „Dem ansässigen Fremdling oder dem Ansiedler“, SamLXXSy u. 10 hebr. Hss.; in M fehlt „oder“.
75Neh 5:5
76Lev 25:25
77Neh 5:8
78Ruth 2:20
79Lev 25:26, 1Cor 7:21
80Lev 25:10, Lev 25:16
81Lev 25:27
82 D. h. bei ihm dienen.
83Deut 15:18, Isa 16:14, Isa 21:16
84Lev 25:16, Lev 27:18
85Lev 25:40
86Lev 25:43, Col 4:1
87Exod 21:3, Lev 25:40
88Lev 25:42
89Exod 13:3, Exod 20:2, Luke 1:74
90Deut 1:21, Josh 1:9